Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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Nr. 8642. 
Bekanntmachung, die Besetzung des k. b. Landesversicherungsamtes betreffend. 
tK. Staatsministerium des Innern. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, an Stelle des ausscheidenden nunmehrigen k. 
Staatsrathes im ordentlichen Dienste und Staatsministers Dr. von Müller den Ober- 
regierungsrath im k. Staatsministerium des Innern Friedrich Thelemann vom 1. Juli l. Is. 
an zum ständigen Mitgliede und Vorsitzenden des k. b. Landesversicherungsamtes zu ernennen. 
München, den 10. Juni 1890. 
Krhr. v. Feilitsch. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
Nr. 1776. 
Bekanntmachung, Vollzug des Unfallversicherungsgesetzes betreffend. 
E. Staatsministerium des Innern. 
Zum Vollzuge des § 48 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 wird be- 
kannt gegeben, daß in Gemäßheit des § 47 dieses Gesetzes mit der Wirkung vom 1. Juli 
dieses Jahres an unter Enthebung der bisherigen Vorsitzenden bezw. Stellvertreter der Vor- 
sitzenden der einschlägigen Schiedsgerichte ernannt wurden: 
1. für die Schiedsgerichte 
a) der VIII. Sektion der Speditions-, Speicherei= und Kellerei-Berufsgenossenschaft, 
b) der XXV. Sektion der Fuhrwerks-Berufsgenossenschaft 
— beide mit dem Sitze in München —
	        
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