Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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ch und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
3#27 
München, den 1. Juli 1890. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 22. Juni 1890, die zur Ausstellung von zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung 
für den einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Lehranstalten betreffend. — Bekauntmachung vom 
21. Juni 1890, Ergänzung des Verzeichnisses der zum Gebrauche für die bewaffuete Macht vorbereiteten 
Sprengstoffe und Munitionsgegenstände betressend. — Hofdienst-Nachricht. 
Nr. 9528. 
Bekanntmachung, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für 
den einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Lehranstalten betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern und Rriegsministerium. 
Unter Bezug auf § 00, 3 der Wehr-Ordnung für das Königreich Bayern vom 19. Jannar 
1889 folgt Abdruck des einschlägigen Gesammtverzeichnisses der Lehranstalten, welches als 
Anhang zu Nr. 24 des Central-Blattes für das Deutsche Reich laufenden Jahrgangs ver- 
öffentlicht wurde. 
München, den 22. Juni 1890. 
Frhr. v. Feilitsch. v. Safsserling. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
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