Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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behufs Angabe des Umfangs, in welchem diese Stellen den Militäranwärtern vorbehalten 
sind, die Worte „zur Hälfte“ einzusetzen. 
München, den 20. September 1890. 
Dr. v. +üller. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath I)#r. von Giehrl. 
Nr. 14657. 
Bekanntmachung, neues Gesammtverzeichniß der zur Anstellung von Militäranwärtern verpflichteten 
Privateisenbahnen betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern und K. Kriegsministerium. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 23. August vor. Irs. Nr. 12217 
(Ges.= u V.-Bl. S. 497 ff.) wird nachstehend ein Ausschreiben des Neichskanzlers vom 
10. Juli l. Is. veröffentlicht, welches auf Seite 265 u. 267 ff. des Centralblattes für 
das Deutsche Reich enthalten ist. 
München, den 28. September 1890. 
v. Safferling. v. Nenmayr, 
Staatsrath. 
Der Generalsekretär. 
An dessen Statt: 
Ministerialrath Kopplstätter. 
Abdruckk. 
Betonntmachnng. 
Im „Auhange“ zu gegenwärtiger Nummer des Central-Blattes wird ein neues 
Gesammtverzeichniß der Privat-Eisenbahnen und durch Private betrie- 
benen Eisenbahnen, welchen die Verpflichtung auferlegt ist, bei Besetzung 
von Beamtenstellen Militäranwärter vorzugsweise zu berücksichtigen, 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Das Verzeichniß tritt an Stelle des durch Bekannt- 
machung vom 9. August v. J. (Central-Blatt 1889, S. 466) veröffentlichten Gesammt- 
verzeichnisses. 
Berlin, den 10. Juli 1890. 
Der Reichskanzler. 
Im - Auftrage: Bosse.
	        
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