Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

49. 661 
Nr. 19016. 
Bekauntmachung, die Ernennung von Schiedsgerichtsvorsitzenden betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Im Hirblicke auf § 48 des Unfallversicherungs-Gesetzes vom 6. Juli 1884 wird bekannt 
gegeben, daß vom 1. Oktober l. Is. ab für das Schiedsgericht der Sektion II der süd- 
deutschen Textil-Berufsgenossenschaft mit dem Sitze in HLof — der k. Bezirksamtmann Alfred 
Stumpf — dortselbst als Vorsitzender ernannt worden ist. 
München, den 15. Dezember 1890. 
Frhr. v. Feilitzsch. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
Nr. 18325. 
Bekanntmachung, Abtrennung der Gemeinden Ergoldsbach und Prinkofen vom Bezirksamte 
und Amtsgerichte Rottenburg und Zutheilung zum Bezirksamte und Amtsgerichte 
Mallersdorf betreffend. 
Im Namen Zeiner Majestät des Rönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben allergnädigst zu genehmigen geruht, daß die Gemeinden Ergoldsbach und Prinkofen 
vom 1. Januar 1891 ab von dem Amtsgerichte und Bezirksamte Nottenburg abgetrennt 
und dem Amtsgerichte und Bezirksamte Mallersdorf zugetheilt werden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.