Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

Nr. 3433. 
Abschied für den Landrath der Oberpfalz und von Regensburg über dessen Verhandlungen 
in den Sitzungen vom 10. bis 22. November 1890. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Thitpold, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Bayern, 
Negent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe der Oberpfalz und von Regensburg in 
seinen Sitzungen= vom 10. bis 22. November 1890 gepflogenen Verhandlungen Vortrag 
erstatten lassen, und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreissonds 
für das Jahr 1889. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1889 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1891. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks der Oberpfalz und von Regensburg 
beträgt für das Jahr 1891 2149 288 „A, wovon ein Steuerprozent auf 21 492 X sich 
berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben nud Kreis-Einnahmen für das Jahr 1891. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
	        
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