Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

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Würdigung vorzugreifen, aus den schon wiederholt erörterten Gründen auch dermalen nicht 
zu willfahren. 
Die fernere Bitte des Landrathes auf Gewährung von staatlichen Stipendien an Zög- 
linge der genannten Anstalt bleibt späterer Erwägung durch das k. Staatsministerium des 
Innern für Kirchen= und Schul-Angelegenheiten vorbehalten. 
2. Den Beschlüssen des Landrathes über die Erhöhung der Pensionen des Lehrerper- 
sonals an den Volksschulen, dann über die theilweise Abänderung der Satzungen des Kreis- 
vereins dienstuntauglicher Schullehrer haben Wir bereits Unsere Genehmigung ertheilt. 
3. Gegen die Gewährung eines Honorars von 6000 „X an den mit der Leitung des 
Baues der zweiten Kreisrealschule betrauten k. Regierungs= und Kreisbauassessor Eduard 
Reuter besteht keine Erinnerung. 
4. Dem Beschlusse des Landrathes entsprechend genehmigen Wir, daß die Lehrer an 
den oberbayerischen Realschulen für ihre Söhne, welche die gleiche Schule besuchen, an 
welcher der Vater als Lehrer wirkt, von der Entrichtung des Schulgeldes befreit bleiben. 
5. Dem Beschlusse des Landrathes über die Herstellung einer zweiten Turnhalle für 
die neue Kreisrealschule in München ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
6. Den gefaßten Beschlüssen wegen Aufstellung eines Reallehrers an der landwirth- 
schaftlichen Kreiswinterschule in Landeberg, sodann wegen Bewilligung einer Sustentation 
für die Wittwe des früheren Vorstandes Arnold der Kreisackerbauschule in Landsberg und 
wegen Gewährung eines Zuschusses an die landwirthschaftliche Haushaltungsschule für 
Mädchen auf dem Gute Warnberg bei Sollu ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
7. Die von dem Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Kreis-Irren- 
anstalten München und Gabersee gefaßten Beschlüsse werden hiemit geuehmigt. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm gerne 
Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Kreis-Interessen und ver- 
binden hiemit die Versicherung Unserer Huld und Gnade. 
München, den 17. März 1891. 
Luitpold 
Prinz von Bayern 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. rhr. v. Riedel. Frhr. v. Frilitzsch. Dr. v. Müller. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär. 
Ministerialrath v. Nies.
	        
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