Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

ctz und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
.W 2. 
München, den 15. Juni 1891. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 8. Juni 1891, die zur Ausstellung von Zengnissen über die wissenschaftliche Befähigung 
zum einjährig-freiwilligen Dienust berechtigten Lehranstalten betreffend. — Bekanntmachung vom 11. Jui 1891, 
Verlegung des Sitzes des Försters von Stormwoogerhof nach Langmühle betreffend. — Bekaunkmachung 
vom 12. Juni 1891, die Bahnordnung für bayerische Eisenbahnen untergeordneter Bedentung betreffend. — 
Staatsdienst Nachricht. — Auszug aus der Adelematrikel des Königreiches. 
  
9022. 
Bekan ninachur Uuü9, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung zum 
einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Lehranstalten betreffend. 
4#. Staatsministerium des Innern und K. Rriegsministerium. 
Unter Bezugnahme auf § 90,3 der Wehrordnung für das Königreich Bayern vom 
19. Jannar 1889 folgt nachstehend Abdruck des als Anhang zu Nr. 21 des Central= 
Blattes für das Deutsche Reich laufenden Jahrgangs veröffentlichten Gesammtvoerzeichnisses 
der zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig- 
freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten. 
München, den 8. Juni 1891. 
Frhr. v. Feilitzsch. v. Lafferling. 
Der General-Sekrelär. 
Ministerialrath v. Nies. 
38
	        
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