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Abdruck.
Gesammtverzeichniß
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß § 90 der Wehrordnung zur Aus-
stellung von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen
Militärdienst berechtigt sind.
VBemerkungen:
1. Gymnasien und Progymnasien an Orten, an welchen sich keine der zur Ertheilung wissen-
schaftlicher Befähigungszeugnisse berechtigten Anstalten unter A. b, B. b und c oder C. a
(Real-Gymnasium, Realschule, Real-Progymnasium oder höhere Bürgerschule) mit obligatorischem
Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeuguisse auch ihren von dem Unter-
richt im Griechischen dispensirten Schülern auszustellen, insofern letztere an dem für jenen
Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig theilgenommen und nach mindestens ein-
jährigem Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende
Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
Diese Anstalten sind mit einem “ bezeichnet.
2. Die mit einem # bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
A. (ehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Gesuch der zweiten
Nlasse zur Darlegung der Befähigung genügt.
u. Gymunsien.
1. Königreich Preußen. Berlin: Friedrich-Wilhelms-G
Aachen: Kaiser-Karls-Gymnasium, Humboldts-Gymnasiu, »
Kaiser-Mithclms-Gymnasiinn, Joachimsthalsches Gymnasium,
Alleustein, . Gymnasium zum grauen Kloster,
Altona, Köllnisches Gymnasium,
Anklam, Königstädtisches Gymnasium,
Arnsberg, L Leibnitz-Gymnasium,
Aschersleben: Gymnasium (verbunden mit Real- 1 Lessing. Gymnasium,
Gymnasium), D. Luisen-Gymnasium,
Attendorn, „ Luisenstädtisches Gymnasium,
Aurich, % Sophien-Gymnasium,
Barmen, „ Wilhelms-Gymnasium,
Bartenstein, Beuthen i. O.-Schles., #
Bedburg: Ritter-Akademie, Bielefeld: Gymnasium (verbunden mit Real-
Belgard, Gymnasium),
Verihr Askanisches Gymnasium, Bochum,
Französisches Gymnasium, Bonn,
Friedrichs-Gymnasium, Brandenburg: Gymnasium,
Friedrichs-Werdersches Gymnasium, Nitter-Akademie,