Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

22. 193 
Nr. 10155. 
Bekanntmachung, Verlegung des Sitzes des Försters von Storrwoogerhof nach 
Langmühle betreffend. 
4. Itaatsministerium der Finanzen, 
(Ministerialforstabtheilung). 
Im MNamen Feiner Majestät des Nönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Ver- 
weser, haben allergnädigst zu bestimmen geruht, daß der Sitz des dem l. Forstamte Lem- 
berg bisher zu Storrwoogerhof beigegebenen Försters vom 16. August l. Is. an nach 
Langmühle verlegt werde und demnach der Försterposten Storrwoogerhof künftig die 
Bezeichnung Langmühle zu führen habe. 
München, den 11. Juni 1891. 
In Vertretung: 
v. Pfistermeister, Staateraty. 
Der General-Sekrelär: 
Ministerialrath v. Schneider. 
Nr. 2733ll. 
Bekanntmachung, die Bahnordnung für bayerische Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung 
betreffend. 
f#. Staatsministerium des R. Hauses und des Neußern. 
Auf die am 10. ds. Mts. dem Betriebe übergebene Theilstrecke von Thalkirchen 
nach Ebenhausen der auf Grund der Allerhöchsten Konzessionsurkunde vom 20. August 
1890, den Bau und Betrieb einer Lokalbahn von München nach Wolfratshausen 
betreffend, in Bau genommenen Bahnlinie finden die Bestimmungen der Bahnordnung für
	        
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