Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

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bräuchlichsten Fremdwörter zu erstrecken, wobei der Unterschied von Fremdwort und Lehnwort 
verdentlicht werden soll. Gelegentlich werden sinnverwandte Wörter erläutert. 
7. Vierte Klasse: Eingehendere Behandlung der Laut= und Formenulehre in ihren 
wichtigsten Theilen (Brechung, Umlaut, Ablaut; starke, schwache und gemischte Flexion); 
Umwandlung der direkten in die indirekte Rede und umgekehrt (insbesondere beim Uebersetzen 
aus dem Lateinischen zu üben); Wiederholung und Vertiefung der Satzlehre; Bildung zu- 
sammengesetzler Perioden. 
8. Fünfte Klasse: Befestigung des gesammten Lehrstoffes der vierten Klasse; außerdem 
Belehrung über die wichtigsten Versarten; Wortbildung. 
9. In den genannten fünf Klassen und ebenso auch in den vier folgenden ist darauf 
Bedacht zu nehmen, daß die früher gewonnene Kenntniß des sprachrichtigen Ausdrucke 
lebendig erhalten, erweitert und vertieft werde. 
10. Die Lektüre von Musterstücken der deutschen Literatur bildet auf allen Stufen 
einen Haupttheil des deutschen Unterrichtes. Dieselbe ist so zu betreiben, daß die Schüler 
ein volles Verständniß des Gelesenen nach Inhalt und Form gewinnen, zum schönen und 
ausdrucksvollen Vortrag angeleitet werden und das Gelesene zum Ausgangspunkte und Vor- 
bilde für eigene Versuche stilistischer Darstellung machen. 
11. Gedichte sind auswendig zu lernen und mit Verständniß vorzutragen. Ueber die 
Wahl der in den einzelnen Klassen auswendig zu lernenden Gedichte haben sich die Lehrer 
einer Anstalt untereinander zu verständigen. Dabei ist durch Auffrischung des früher Ge- 
lernten Sorge zu tragen, daß eine größere Anzahl klassischer Gedichte und Stellen den 
Schülern zum dauernden geistigen Eigenthum werde. 
12. In den unteren und größtentheils auch in den mittleren Klassen ist der Lektür 
ein Lesebuch zu Grund zu legen. Auf deutliche Aussprache, richtiges Lesen, freie Wiedergabe 
des Inhaltes, Auswendiglernen von Gedichten ist auf dieser Stufe das Hauptaugenmerk 
zu richten. 
13. In den vier oberen Klassen hat die Lektüre die Aufgabe, die Schüler mit den 
bedeutendsten Kunstformen der Poesie und Prosa vertraut und mit den besten Schriftstellern 
bekannt zu machen. Die Hauptregeln der Poetik werden an Musterbeispielen entwickelt und 
den Schülern zum Verständnisse gebracht. Zu der Klassenlektüre, welche Musterwerke der 
Literatur in sachlicher, sprachlich-stilistischer, ethischer und ästhetischer Beziehung zu behandeln 
hat, tritt eine zweckmäßig geleitete und von den Lehrern wohlkontrollirte Privatlektüre der 
Schüler. Zu diesem Zwecke sollen die Schülerbibliotheken eine entsprechende Auswahl 
darbieten. 
14. Die Klassenlektüre hat sich in der 6. und 7. Klasse mit den epischen und 
lyrischen Dichtungsarten (besonders Klopstock, Herder, Voß, Goethe, Schiller, Bürger,
	        
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