Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

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sechsten Klasse die Syntax der Kasus, in der siebenten die des Verbums behandelt werden. 
In den zwei obersten Klassen werden zur Erhaltung und Befestigung der sprachlichen Kennt- 
nisse unter Rücksichtnahme auf die Lektüre Uebungen im Uebersetzen aus dem Deutschen in 
das Griechische in mäßiger Ausdehnung (eine Stunde wöchentlich) fortgesetzt. 
6. Die Schriftsteller, aus welchen in den einzelnen Klassen die Auswahl zu treffen 
ist, sind folgende: 
7. für die sechste Klasse: Fenophons Anabasis, (Arrians Anabasis); Homers 
Odyssee; « 
8. für die siebente Klasse: Tenophon, Herodot, Dialoge des Lukian, Biographien 
des Plutarch; Homers Odyssee und Ilias; 
9. für die achte Klasse: Reden des Lysias, Isokrates, Lykurgos, kleinere Reden 
des Demosthenes; Homer, eine Auswahl aus den Lyrikern, Tragödien des Euripides 
oder Sophokles; 
10. für die neunte Klasse: Demosthenes, Platon, (Thukydides); Homer, 
Tragödien des Sophokles, (Aischylos). 
11. Im Uebrigen findet auch auf den griechischen Unterricht das § 10 Abs. 8 und 
14—18 Gesagte entsprechende Anwendung. 
812. 
Französische Sprache. 
1. Der Unterricht in der französischen Sprache beginnt in der sechsten Klasse. Durch 
den Unterricht im Französischen sollen die Schüler grammatische Sicherheit und einen hin- 
reichenden Wortschatz gewinnen, so daß sie die Fähigkeit erlangen, französische Schriften zu 
verstehen und deutsche Texte mit einiger Gewandtheit in das Französische zu übersetzen. 
Besonderes Gewicht ist auf richtige Aussprache zu legen; auch sind die Schüler an den Laut 
der fremden Sprache und an rasche Anffassung des Gesprochenen zu gewöhnen. 
2. Der grammatische Unterricht umfaßt in der sechsten Klasse die Formenlehre mit 
Inbegriff der nothwendigsten Regeln über Wortstellung, aber mit Ausschluß der unregel- 
mäßigen Verba, in der siebenten Klasse die unregelmäßigen Verba und die einfachen Regeln 
der Syntax, in der achten Klasse die gesammte Syntax. Zur Einübung der grammatischen 
Regeln dienen stufenweise gesteigerte und bis in die oberste Klasse fortgesetzte Uebersetzungen. 
An diese schließen sich Diktate und Sprechübungen. Bei der Erklärung und Analyse der 
Lesestücke ist es rathsam, daß sich der Lehrer thunlichst der französischen Sprache bediene, 
indem er anfänglich dem Französischen rasch das Deutsche folgen läßt, später, wenn die 
Schüler an die Auffassung der französischen Sprache gewöhnt sind, diese allein gebraucht.
	        
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