Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

Beilage I. II. 
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sowie die Bezeichnung der Fortschritte in den einzelnen Fächern mit den vorgeschriebenen 
Prädikaten aufgenommen. Erregt der Inhalt des Austrittszeugnisses bezüglich der Befähigung 
zum Vorrücken Bedenken, so kann die Zulassung zu einer Aufnahmsprüfung für die nächst- 
höhere Klasse uur auf einen motivirten Lehrerrathsbeschluß hin erfolgen. 
8 30. 
1. Auf Grund ihrer Leistungen und ihres sittlichen Verhaltens werden den Schülern 
regelmäßig zu Weihnachten und zu Ostern, dann am Schlusse des Schuljahres Zeugnisse 
nach den in Beilage 1 und ll angefügten Mustern ausgestellt. Die beiden ersteren be- 
schränken sich auf eine kurze Bemerkung über Betragen und Fleiß sowie auf eine Note 
über die Fortschritte in jedem einzelnen Pflichtfache. Das Jahreszeugniß enthält zunächst 
ein allgemeines Urtheil über Betragen, Fleiß und Leistungen des Schülers, dann über dessen 
Fortschritte in den einzelnen Pflichtfäachern mit den Prädikaten „sehr gut“, „gut", 
„genügend“, „ungenügend“ unter Ausschluß von Zwischennoten. In dem Jahreszeugnisse 
muß bestimmt ausgesprochen werden, ob der Schüler die Erlaubniß zum Vorrücken in die 
nächsthöhere Klasse erhalten hat oder nicht. Im Uebrigen wird auf § 29 Absatz 4 verwiesen. 
2. Deu Anstalten bleibt es überlassen, je nach Bedürfniß und Thunlichkeit den Eltern 
überdieß von den Leistungen der Schüler Kenntniß zu geben. 
3. Außerdem sind die Lehrer verpflichtet, über jeden Schüler auf Grund ihrer während 
des Schuljahres gemachten Beobachtungen eine eingehendere Censur zu entwerfen, in welcher 
die geistige Begabung und sonstige Individnalität desselben vom pädagogischen Gesichtspunkte 
aus ihre Würdigung zu finden hat. Diese Censuren dienen zunächst nur zur Kenntniß des 
Lehrerrathes, werden aber unter Umständen auch den Eltern oder Vormündern der Schüler 
auf ihr Verlangen mitgetheilt. 
831. 
1. Der alljährlich am Schlusse des Schuljahres auszugebende gedruckte Jahresbericht 
soll enthalten: 
a) ein Verzeichniß der Lehrer, 
b) ein Verzeichniß der durchgenommenen Lehrpensa nebst Angabe der Zahl der darauf 
verwendeten wöchentlichen Stunden und der Namen der vehrer, welche den Unterricht ertheilt 
haben, dann eine Aufführung der in den drei oberen Klassen als Schul= und Hausaufgaben 
gegebenen deutschen Themata, 
c) die Namen der Schüler nach Klassen in alphabetischer Ordnung mit Angabe ihres 
Alters und Geburtsortes, ihrer Konfession, ferner des Standes und Wohnortes ihrer Eltern,
	        
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