Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

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Nr. 1286. 
Bekanntmachung, Vollzug des Gesetzes über die land- und forstwirthschaftliche Unfall- und 
Krankenversicherung betreffend. 
Kgl. Staatsministerien des Innern und der Rinanzen. 
Zum Vollzuge des § 54 des Reichsgesetzes vom 5. Mai 1886, betreffend die Unfall- 
und Krankenversicherung der in land= und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, 
werden mit der Wirksamkeit vom 1. Februar 1891 ab 
1. für das Schiedsgericht der land= und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft für 
den Regierungsbezirk Oberbayern, 
2. für das Schiedsgericht im Geschäftsbereiche der Ausführungsbehörde der Staatsforst- 
verwaltung für den Regierungsbezirk Oberbayern 
der k. Regierungsrath Karl Hochkirch in München zum Vorsitzenden, 
der k. Regierungsrath Friedrich Edler von Braun in München zum Stellvertreter 
desselben 
unter gleichzeitiger Enthebung des bisherigen Vorsitzenden bezw. Stellvertreters von dieser 
Funktion ernannt. 
München, den 26. Januar 1891. 
Dr. Frhr. u. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
Nr. 1521. 
Bekanntmachung, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung 
für den Einjährig-Freiwilligendienst berechtigten Lehranstalten betreffend. 
R. Staatsministerium des Innern und Rriegsministerium. 
Gemäß § 90 Ziff. 3 der Wehrordnung für das Königreich Bayern vom 19. Januar 
1889 und unter Bezugnahme auf die Bekanutmachungen vom 22. Juni und 21. November 
vor. Is. — Gesetz= und Verordnungs-Blatt S. 479 und S. 626 — wird nachstehende im 
Centralblatte für das Deutsche Reich enthaltene Bekanntmachung veröffentlicht. 
München, den 26. Jannar 1891. 
Frhr. v. Feilitzsch. v. Hafferling. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies.
	        
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