Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

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wiegend solche Gesetze zu behandeln, welche sich experimentell oder graphisch begründen lassen. 
Die Lösung einfacher mathematischer Uebungsaufgaben ist jedoch nicht ausgeschlossen. 
3. Achte Klasfe: Die Lehre von der Wärme unter Berücksichtigung der Meteorologie; 
die Hauptsätze über Elektrizität und Magnetismus sammt Anwendungen. 
4. Neunte Klasse: Grundgesetze der Optik und ihre Anwendungen auf die wichtigsten 
optischen Instrumente; mathematische Aufgaben aus den vorher behandelten Zweigen der 
Physik und Repetition des gesammten physikalischen Lehrstoffes unter Hervorhebung des inneren 
Zusammenhanges dieser Zweige. 
§ 15. 
Naturbeschreibung. 
1. Der Unterricht in der Naturbeschreibung hat an den, in den drei untersten Klassen 
des humanistischen Gymnasiums ertheilten Unterricht anzuknüpfen, das dort Gelehrte in 
geeigneter Weise systematisch zusammenzufassen und angemessen zu ergänzen. Hiebei ist 
allenthalben weniger auf Umfang, als auf feste Grundlegung Rücksicht zu nehmen. 
2. Der Unterricht umfaßt: 
in der vierten Klasse Botanik. 
Lehre von den äußeren und inneren Organen der Pflanzen und ihrer Bedeutung für 
das Leben derselben. Durch vergleichende Betrachtung bekannter in den drei untersten Klassen 
des humanistischen Gymnasiums beschriebenen Pflanzen behufs Feststellung des Artbegriffes, 
sowie durch Vergleichung verwandter Arten (Gattungen, Familien, Ordnungen), behufs Ge- 
winnung des Gattungs= (Familien-, Ordnungs= und Klassen-) Begriffes ist das Verständniß 
des natürlichen Systems anzubahnen. Das Linné'sche System mit Hinweisung auf das 
natürliche; Demonstrationen an Abbildungen, künstlichen und natürlichen Pflanzen; Charakteristik 
der wichtigeren Familien mit besonderer Hervorhebung der nützlichen und schädlichen Pflanzen; 
Uebungen im Bestimmen der Pflanzen; 
3. in der fünften Klasse Zoologie. 
Beschreibung des Baues und der Organe des menschlichen Körpers. Bei der Be- 
schreibung der Organe sind die Hauptlehren aus der Gesundheitslehre anzufügen mit besonderer 
Hervorhebung der Pflege und Krankheiten der Organe. Systemkunde (s. Botanik). Befestigung 
des Lehrstoffes der drei untersten Klassen des humanistischen Gymnasiums durch systematische 
Wiederholung der Säugethiere, Vögel, Reptilien und Amphibien. Fische; Uebersicht der 
Gliederthiere, Weichthiere, Würmer und Stachelhäuter, Pflanzenthiere und Urthiere; Be- 
schreibung wichtiger Repräsentanten dieser Thiergruppen; Uebungen im Bestimmen der Thiere.
	        
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