Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

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und befaßt sich anfangs nur mit dem Freihandzeichnen. In der sechsten Klasse beginnt 
sodann das Linearzeichnen. 
2. Angemessene Uebungen und Fortbildung in dem letztbezeichneten Fache bietet auch 
der in den beiden obersten Klassen gesondert ertheilte eingehende Unterricht in der dar- 
stellenden Geometrie. 
3. Auf die einzelnen Klassen ist der Unterricht wie folgt zu vertheilen: 
Siebente Klasse: Freihandzeichnen: Zeichnen antiker Vasen nach Wandtaseln; Kopiren 
von Ornamenten nach Vorlagen und Wandtafeln in verkleinertem oder vergrößertem Maß- 
stab mit den nöthigen Erklärungen der Entstehungsgesetze und der Verwendung im Kunst- 
gewerbe; Zeichnen von Körpern, welche durch ebene Flächen begrenzt sind, nach ein- 
zelnen oder gruppirten Draht= oder Holzmodellen; hiebei Erläuterung der einfachsten per- 
spektivischen Gesetze. 
4. Fünfte Klasse: Freihandzeichnen: Zeichnen von reicheren Ornamenten nach Vor- 
lagen und Wandtafeln mit Anwendung der Zeichenfeder und unter sparsamer Verwendung 
von Farbtönen; Zeichnen nach Körpern mit gekrümmten Flächen unter Erläuterung der ein- 
schlagenden perspektivischen Gesetze (Drahtmodelle); Zeichnen nach Flachmodellen italienischer 
Renaissance. 
5. Sechste Klasse: Freihandzeichnen: Zeichnen nach Gypsmodellen der griechischen, 
römischen und Renaissance-Periode mit Erläuterung der Eigenthümlichkeiten und Unterschiede 
dieser Stilarten; Zeichnen nach Vollkörpern unter Erklärung der einsachsten Beleuchtungs- 
gesetze. Linearzeichnen: Uebungen im Gebrauche der Zeichenutensilien durch Zeichnen von 
planimetrischen Aufgaben, Linienornamenten, Mosaikböden u. dl. 
6. Siebente Klasse: Freihandzeichnen: Zeichnen nach Gypsmodellen der verschiedenen 
Stilepochen in Umrissen und mit leichter Schattenangabe. Für talentirtere Schüler Ein- 
theilung des menschlichen Kopfes, schematische Darstellung desselben in verschiedenen Lagen, 
Zeichnen einzelner Gesichtetheile nach Vorlagen oder Gypsmodellen. Linearzeichnen: Er- 
klärung des Tafelsystems; Projektion des Punktes, der Geraden und ebener Figuren; Messen 
von Körpermodellen und Projiciren derselben nach bestimmter Verjüngung und Stellung; 
Schnitte von Körpern mit Ebenen. 
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7. Achte Klasse: Freihandzeichnen: Fortsetzung des Ornamentenzeichnens nach Gyps- 
modellen; vollständige Durchführung der Schattengebung an einfachen Beispielen. Für 
talentirtere Schüler: Zeichnen ganzer Köpfe nach Vorlagen mit Schattirung. Linearzeichnen: 
Die griechischen Säulenordnungen. 
8. Neunte Klasse: Fortsetzung des Ornamentenzeichnens in thunlichster Verbindung 
mit architektonischer Gliederung und unter Hinweis auf die charakteristischen Merkmale der 
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