Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

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Nr. 16566. 
Bekanntmachung, Ernenerung der Meldungen der in den Bewerberverzeichnissen der Behörden 
aufgeführten Militäranwärter betreffend. 
+K. Staatsministerium des Innern und K. Kriegsministerium. 
Unter Bezug auf § 15 der Anstellungsgrundsätze wird darauf aufmerksam gemacht, 
daß zur Vermeidung der Streichung in den Bewerberverzeichnissen die Wiederholung der 
Meldung der vor dem 1. Jannar 1891 in denselben vorgemerkten Militäranwärter durch 
letztere bis zum 1. Dezember 1894 bei den betreffenden die Verzeichnisse führenden Be- 
hörden zu bewerkstelligen ist. 
Hiebei sind die in den Familien-, Vermögens-, Gesundheits= und sonstigen wesentlichen 
Verhältnissen etwa eingetretenen Aenderungen anzugeben und ist die Richtigkeit der Angaben 
Seitens der nicht mehr im aktiven Dienste befindlichen Militäranwärter durch Beilage eines 
amtlichen Leumunds= und Vermögenszeugnisses zu bescheinigen. 
München, den 26. Oktober 1891. 
Frhr. v. Feilitzsch. 
Ordens-Verleihungen. 
Im UNamen HSeiner Majestät des flänigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 29. September ds. Is. dem Georg 
St. Renk Taillandier, Ersten Sekretär der 
französischen Gesandtschaft in München, und 
unter'm 3. Oktober de. Is. dem Hof- 
kavalier Ihrer Königlichen Hoheit der Herzogin 
Isabella von Genua, Calixtus Marchese 
di Lesegno, 
den Verdienstorden vom 
II. Klasse zu verleihen. 
heiligen Michael 
v. Safferling. 
Der Chef der Central-Abtheilung: 
Sixt, Oberst z. D. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Dekoration. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'n 28. September ds. Is. 
allergnädigst bewogen gefunden, dem k. Käm- 
merer Alfred Freiherrn von Schäzler in 
Scherneck die Bewilligung zur Annahme und 
zum Tragen für das ihm von Seiner Majestät 
dem Deutschen Kaiser und Könige von Preußen 
verliehene Ehrenritterkreuz des Johanniter- 
Ordens (Balley Brandenburg) zu ertheilen.
	        
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