Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

ctz und Verorduungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
W 48. 
München, den H. Dezember 1891. 
Inhalt: 
Bekanutmachung vom 4. Dezember 1891, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Besähig- 
ung für den einjährig-freiwilligen Militärdieust berechtigten Lehranstalten belresfend. — Bekanntmachung vom 
6. Dezember 1891, die Ausführungsbestimmungen zur Kaiserlichen Verorduung, das Verbot der Einfuhr von 
Schweinen, Schweinefleisch und Würsten amerilauischen Ursprungs vom 6. März 1883 betreffend. — Allerhöchste 
Verleihung des Titels und Nanges einer Hosdame. — Allerhöchste Genchmigung, die Wahl ciner Hofdame 
Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Elvira von Bayern betreffend. — Hofdienstnachricht. — Ordens- 
Verleihungen. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. — Berichtigung. 
  
Nr. 18847. 
Bekanntmachung, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für 
den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten betreffend. 
Kl Staatsministerium des Innern und f. Kriegsministerium. 
Gemäß §S00 Ziff. 3 der Wehrordnung für das Königreich Bayern vom 19. Jannar 
1889 und unter Bezug auf die Bekanntmachung vom 8. Juni l. Is. — Gesetz= und Ver- 
ordnungs-Blatt S. 175 — wird nachstehend das im Centralllatte für das Deutsche Reich 
vom 27. v. Mts. Nr. 48 algedruckte Nachtragsverzeichniß der zur Ausstellung von Zeng- 
nissen für den einjährig= freiwilligen Militärdienst berechtigten höheren Lehranstalten veröffentlicht. 
München, den 4. Dezember 1891. 
Frhr. v. Heilitzsch. v. Safferling. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
83
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.