88
Einziger Artikel.
Die Wirksanikeit sämmtlicher Bestimmungen des Gesetzes vom 18. Dezember 1891, die
provisorische Steuererhebung für das Jahr 1892 betreffend, wird bis zum 30. Juni 1892
verlängert.
Gegeben zu München, den 31. März 1892.
Luitpold,
Prinz von Gnyern,
des Königreiches Bayern Verweser.
Frhr. v. Trailsheim. Dr. Frhr. v. Riedel. Frhr.v.Feilitsch. Srhr.v. Ceonrod.v. Safferling. Ur. u. Mũller.
Hofdienst-Nachrichten.
Im Namen Seiner Majestät des Känigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreiches Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 28. Februar ds. Is. den k. Kammer-
junker und interimistischen kais. deutschen
Geschäftsträger in Serbien, Eugen Freiherrn
von Seefried auf Buttenheim, zum
Königlichen Kämmerer, und
unter'm 22. März ds. Is. den Rechts-
praktikanten und Secondlieutenant d. N. des
4. Chevauxlegers-Regiments „König“, Otto
Freiherrn von Schnurbein, zum Königlichen
Kammerjunker, Beide auf ihr allerunter-
thänigstes Ansuchen, zu ernennen.
Ordensverleihungen.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreiches Bayern Verweser,
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der Regierungsrath
im k. Staatsministerium des Innern:
Rasp.
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 4. März ds. IJv. dem Direktor im
Reichsschatzamte, Wirklichen Geheimen Nathe
Aschenborn in Berlin, den Verdienstorden
vom heiligen Michael l. Klasse;
unter'm 8. März ds. Je. den nachstehend
bezeichneten, im Hosdienste Seiner Königlichen
Hoheit des Grostherzoge von Luxemburg be
sindlichen Personen folgende Ordensauszeich-
nungen zu verleihen:
a) das Verdienstkreuz des Verdienst-
Ordens vom heiligen Michael:
dem Leibkammerdiener Seiner Königlichen
Hoheit des Großherzogs, Gustav Kallenbach:
b) die silberne Medaille dieses Ordens:
dem Leiblakai Seiner Königlichen Hoheit des
Großherzogs, Heinrich Dietrich,
dem Lakai Seiner Königlichen Hoheit des
Großherzogs, Christian Hauser,
dem Leiblakai Seiner Königlichen Hoheit
des Erbgroßherzogs, W. Wagner.