Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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Einziger Artikel. 
Die Wirksanikeit sämmtlicher Bestimmungen des Gesetzes vom 18. Dezember 1891, die 
provisorische Steuererhebung für das Jahr 1892 betreffend, wird bis zum 30. Juni 1892 
verlängert. 
Gegeben zu München, den 31. März 1892. 
Luitpold, 
Prinz von Gnyern, 
des Königreiches Bayern Verweser. 
Frhr. v. Trailsheim. Dr. Frhr. v. Riedel. Frhr.v.Feilitsch. Srhr.v. Ceonrod.v. Safferling. Ur. u. Mũller. 
Hofdienst-Nachrichten. 
Im Namen Seiner Majestät des Känigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 28. Februar ds. Is. den k. Kammer- 
junker und interimistischen kais. deutschen 
Geschäftsträger in Serbien, Eugen Freiherrn 
von Seefried auf Buttenheim, zum 
Königlichen Kämmerer, und 
unter'm 22. März ds. Is. den Rechts- 
praktikanten und Secondlieutenant d. N. des 
4. Chevauxlegers-Regiments „König“, Otto 
Freiherrn von Schnurbein, zum Königlichen 
Kammerjunker, Beide auf ihr allerunter- 
thänigstes Ansuchen, zu ernennen. 
Ordensverleihungen. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Regierungsrath 
im k. Staatsministerium des Innern: 
Rasp. 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 4. März ds. IJv. dem Direktor im 
Reichsschatzamte, Wirklichen Geheimen Nathe 
Aschenborn in Berlin, den Verdienstorden 
vom heiligen Michael l. Klasse; 
unter'm 8. März ds. Je. den nachstehend 
bezeichneten, im Hosdienste Seiner Königlichen 
Hoheit des Grostherzoge von Luxemburg be 
sindlichen Personen folgende Ordensauszeich- 
nungen zu verleihen: 
a) das Verdienstkreuz des Verdienst- 
Ordens vom heiligen Michael: 
dem Leibkammerdiener Seiner Königlichen 
Hoheit des Großherzogs, Gustav Kallenbach: 
b) die silberne Medaille dieses Ordens: 
dem Leiblakai Seiner Königlichen Hoheit des 
Großherzogs, Heinrich Dietrich, 
dem Lakai Seiner Königlichen Hoheit des 
Großherzogs, Christian Hauser, 
dem Leiblakai Seiner Königlichen Hoheit 
des Erbgroßherzogs, W. Wagner.
	        
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