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behaltlich des Ablösungsrechtes des Konstituenten als Sachgesammtheit, mit Einschluß der
späteren Ergänzungen und Mehrungen dem Fideikommisse überwiesen sind. (Vergleiche Ur-
kunde vom 21. Januar 1892 S 1 Ziffer II Lit. A. B. C.)
III. Rechte.
(Abgesehen von dem mit dem arrondirten Grundbesitze gesetzlich verbundenen Jagdrechte.)
1. Die Mühlgerechtsame auf dem Wengermühlanwesen.
2. Fischereirechte in den Steuergemeinden Amerang und Zillham und zwar nach den
Katastereinträgen: a) Im Amerangersee, b) Im Zillhamersee, ) Im Achenbache
(Murnbache) Pl.-Nr. 615 (Amerang) unter Pl.-Nr. 492, 497 in der Flur Moos-
ham (Amerang), unter Pl.Nr. 528, 531 in der Flur Murn (8illham) vom
Ausflusse des Amerangersees bis zum Murnsteg bei Pl.-Nr. 552.
3. Das Patronats= und Präsentationsrecht
a) auf das Schloßbenefizium St. Georg;
b) auf das Ameranger Dorfbenefizium zu U. l. Fran.
IV. Hypothek.
Kausschillingsforderung zu 38,000 „Chypothekarisch versichert auf dem Anwesen Haus-Nr. 69
in Altenhohenau, k. Amtsgerichts Wasserburg.
8 2.
Lasten des Fideikommisses.
1. Auf Pl.-Nr. 594 der Stenergemeinde Amerang lastet ein Gefällsbodenzins von 5 4
2. Die bisher auf dem Schloßgute Amerang und dem Wengermühlanwesen hypothekarisch
versicherten Annnitätendarlehen der bayr. Hypotheken= und Wechselbank, welche
fortan eine Fideikommißschuld l. Klasse bilden, nämlich:
a) 8 100 JMX in halbjährigen Annuitäten von 182 J4 25 J verzinslich und
heimzahlbar.
b) 22000 X mit Annnitäten von 990 X verzinslich und heimzahlbar.
3. Kirchenbaulasten und zwar:
a) 1 728 fl. 15 kr. 2962 A 71 4 Aequivalent für Kirchenbaulast zu
Höslwang und
b) 520 fl. 891 MA 43 J Aeanivalent für Kirchenbaulast zu Pittenhart.