Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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25) die provisorische Steucrerhebung für das Jahr 1890, 
26) Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes über das Gebührenwesen, 
27) die Uebernahme der pfälzischen Gestütsanstalt durch den Staat, 
28) die Abänderung des Art. 33 der Gemeindcordnung für die Landestheile diesseits des 
Rheines vom 29. April 1869, 
29) die provisorische Steuererhebung für das Jahr 1890, 
30) die Aufnahme eines Anlehens für die Kreisgemeinde von Niederbayern zur theilweisen 
Deckung des außerordentlichen Aufwandes für Fsarkorrektionsbauten, 
31) die Ausführung des Reichsgesetzes vom 22. Juni 1889 über die Juvaliditäts= und 
Altersversicherung, 
32) die Aufnahme eines Kreisanlehens für die Kreisgemeinde von Oberbayern zur Deckung 
der Kosten der Errichtung einer zweiten Kreisrealschule in München, 
33) den Neubau eines Justizgebäundes zu München, 
34) die Vereinigung der Brandversicherungsanstalt der Pfalz mit jener in den Landestheilen 
rechts des Rheins, sowie die Abänderung einiger Bestimmungen des Brandversicherungs- 
gesetzes vom 3. April 1875 und des Polizeistrafgesetzbuches vom 26. Dezember 1871, 
35) den Bedarf für Erweiterungs-, Ergänzungs= und Neubauten auf den im Betrieb be- 
findlichen Staatseisenbahnen, 
36) den Hauptetat der Militärverwaltung des Königreiches Bayern für die Zeit vom 
1. April 1890 bis 31. März 1891, 
37) einen Nachtragskredit für die Verlegung der Militärbildungsanstalten auf das Mars- 
feld in München, 
38) die Vollstreckung der durch Militärgerichte erkannten Todesstrafc, 
39) die provisorische Steuererhebung für das Jahr 1892, 
40) den Umbau der Stationen Neuenmarkt und Marktschorgast, 
41) den zweigeleisigen Ausbau der Staatseisenbahnen und die Beschaffung von Fahrmaterial, 
42) die Aufnahme eines Kreis-Anlehens zur Deckung der Kosten der Erweiterung der 
Kreisirrenanstalt Erlangen, 
43) den Nachtrag zum Hauptetat der Militärverwaltung des Königreiches Bayern für die 
Zeit vom 1. April 1890 bis 31. März 1891, 
44) die Ergänzung des Polizeistrafgesetzbuches für Bayern vom 26. Dezember 1871, 
45) den Hauptetat der Militärverwaltung des Königreiches Bayern für die Zeit vom 
1. April 1891 bis 31. März 1892, 
46) die Auslegung und Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 
über Heimath, Verehelichung und Aufenthalt, 
47) die Aufnahme eines Kreisanlehens zur Deckung der Kosten für Erweiterung der Kreis- 
Heil= und Pflege-Anstalten bei Kaufbeuren, 
48) die provisorische Steuererhebung für das Jahr 1892, 
40) die pfälzischen Eisenbahnen, 
50) die Herstellung von Eisenbahnen lokaler Bedentung in der Pfalz, 
51) die Ausführung des Reichsgesetzes vom 20. April 1892 über die Gesellschaften mit 
beschränkter Haftung 
106. April 1868 
23. Februar 1872 
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