Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

esetz und Verorhumushut 
für das 
Königreich Bayern. 
M 28. 
München, den 14. Juni 1892. 
  
Inhalt: 
Aekanutmachung vom 3. Juni 1892, die zur Ausstellung von zeugnissen über die wissenschaftliche Besähigung 
für den einjährig freiwilligen Mililärdienst berechtigten Lehranstalten betreffend. 
Nr. 8825. 
Bekauntmachung, die zur Ausstellung von Zengnissen über die wissenschaftliche Befähigung für 
den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten betressend. 
K. Staatsministerium des Innern und K. Kriegsministerium. 
Unter Bezugnahme auf § 90,3 der Wehrordnung für das Königreich Bayern vom 
19. Jannar 1889 folgt nachstehend Abdruck des als Anhang zu Nr. 22 des Centralblattes 
für das Deutsche Reich vom lanfenden Jahre veröffentlichten Gesammtverzeichnisses der zur 
Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Besähigung für den einjährig-sreiwilligen 
Militärdienst berechtigten Lehranstalten. 
München, den 3. Juni 1892. 
Frhr. v. Feilitzsch. v. Safferling. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
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