Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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XIII. Freie und Hausestadt Lübeck. Hamburg: Realschnle der reformirten Gemeinde 
Lübeck: Privat-Realschule des Dr. G. A. Rei- unter Leitung des Dr. P. Reinmüller, 
Höhere Bürgerschule der Talmud. 
mann (früher von Großheim). 
XIV. Freic Hansestadt Bremen. 
Bremen: JPrivat-Realschule von C. W. Debbe. 
XV. Freic und Hausestadt deamg. 
Tora unter Leitung des lpr. Joseph 
Goldschmidt, 
1Stiftungsschule von 1815 unter 
Leitung des Dr. Oskar Dränert 
(früher Ior. A. Nce),) 
Hamburg: #Schule des LDr. T. A. Bieb Horn bei Hamburg: Das unter Leitung des 
1Schule der Gebrüder F. ½ W. Direktors J. Wichern und des 
litza, 6 Pastors a. D. A. Röhricht stehende 
+Schule des Dr. A. Wichard Lange, Paulinum, Pensionat des Ranhen 
+Schule von F. L. Nirrnheim, i Hauses(ngynmaicalcItndecal 
slsSchuledcsDr.Th.Wahnschasf,j Abtheilung lhöhere Bürgerschulel.) 
D. Lehranstalten, für welche besondere Bedingungen festgestellt #ind. 
Königreich Sachsen. 
Chemnitz: #Höhere Gewerbeschule.) 
Berlin, den 21. Mai 1892. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
4) Die Verleihung der Berechtigung hat vorläufig uur bis zum Ostertermin 1893 einschließlich Geltung. 
:) An der progymnasialen Abtheilung wird die zum einjährig freiwilligen Militärdienst besähigende Prüfung 
bereits .65 Zurücklegung des Lehrgangs der Unterselunda abgehalten. 
Diese Anstalt darf denjenigen ihrer Schüler Befähigungszeugnisse ertheilen, welche den ersten (1r/#jährigen) 
und Hen (1jährigen) Kursus der Anstalt durchgemacht und in ciner von einem Negierungs- nommissar abgehaltenen 
Schlußprüfung dargethau haben, daß sie sich das Lehrpensum genügend angeeignet haben.
	        
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