ctzund Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
München den 11. Jannar 1892.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 2. Jannar 1892, die Ausführung der Rechtsanwaltsordnung vom 1. Juli 1878, hier die
Vorstände der Auwaltskammern berressend. — Bekanntmachung vom 6. Jannar 1892, die Festsetzung der
für die Naturalverpflegung zu vergütenden Beträge für das Jahr 1892 betreffend. — Hofdienst. Nachrichten.
Ordensverleihung.
Nr. 23289.
Bekanntmachung, die Ausführung der Rechtsanwaltsordnung vom 1. Juli 1878, hier die
Vorstände der Anwaltskammern betreffend.
+K. Staatsministerium der Justiz.
Nachstehend wird der dermalige Personalstand der Vorstände der Anwaltskammern,
wie sich derselbe zufolge der gemäß § 44 Abs. 1 und 2, dann § 46 der Rechtsanwalts-
ordnung vom 1. Juli 1878 vollzogenen jüngsten Wahlen ergeben hat, mit dem Beifügen
zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß bei der Anwaltekammer Bamberg die Zahl der
Mitglieder des Vorstands nach § 12 Abs. 2 des Gesetzes von neun auf zehn erhöht wurde:
I. Vorstand der Anwaltskammer München.
Die Rechtsanwälte:
1) Auer Adolf von, Justizrath, k. Advokat, lebensläuglicher Reichsrath der Krone
Bayern, Vorsitzender,
)Kleinschroth Adolf, Justizrath, k. Advokat, stellvertretender Vorsitzender,
3) Fries Max, Schriftführer,
)Arnold Karl, k. Advokat, stellvertretender Schriftführer,