Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1890. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem Land- 
rathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1890 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
Steuerprincipale für das Jahr 1892. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Oberbayern beträgt für das Jahr 1892 
7944 895 „A, wovon ein Stenerprozent auf 79 448 J1 sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1892. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse ertheilen Wir 
nachstehende Entschließung: 
1. Den Beschlüssen des Landrathes über Abänderung der Satzungen des gesetzlichen 
Kreisvereines zur Unterstützung dienstuntauglicher Schullehrer haben Wir bereits Unsere 
Genehmigung ertheilt. 
2. Hinsichtlich der erneuten Bitte des Landrathes, dem Landtage eine Vorlage beziilich 
der Uebernahme der Dotation der Kreislehrerinnenbildungsanstalt in München auf Central= 
fonds sowie bezüglich der Aufnahme dieser Anstalt unter die mit Stipendien aus Central= 
sonds bedachten Anstalten für die XfXlII. Finanzperiode zu unterbreiten, verweisen Wir auf 
den im Landrathsabschiede vom 17. März 1891 zu gleichem Betreffe bereits ertheilten 
Bescheid. 
3. Dem Beschlusse des Landrathes über Ankauf und Anlage eines botanischen Gartens 
für die Luitpold-Kreisrealschule in München ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
4. Dem Beschlusse des Landrathes, den Funktionsgehalt des Schulvorstandes der Fach- 
abtheilung der gewerblichen Fortbildungsschulen in München zu pragmatisiren und zum 
ständigen Gehalte zu erheben, ertheilen Wir unter den vom Landrathe für die seinerzeitige 
Pensionsberechnung angenommenen Grundlagen Unsere Genehmigung. 
5. Dem gefaßten Beschlusse zur Gewährung eines Funktionsbezuges für Uebung der 
Respizienz über die landwirthschaftliche Kreiswinterschule in Landsberg ertheilen Wir Unsere 
Genehmigung. 
 
	        
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