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J.
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds
für das Jahr 1890.
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem Land-
rathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1890
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht.
Steuerprincipale für das Jahr 1892.
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Oberbayern beträgt für das Jahr 1892
7944 895 „A, wovon ein Stenerprozent auf 79 448 J1 sich berechnet.
III.
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1892.
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein-
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
IV.
Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse ertheilen Wir
nachstehende Entschließung:
1. Den Beschlüssen des Landrathes über Abänderung der Satzungen des gesetzlichen
Kreisvereines zur Unterstützung dienstuntauglicher Schullehrer haben Wir bereits Unsere
Genehmigung ertheilt.
2. Hinsichtlich der erneuten Bitte des Landrathes, dem Landtage eine Vorlage beziilich
der Uebernahme der Dotation der Kreislehrerinnenbildungsanstalt in München auf Central=
fonds sowie bezüglich der Aufnahme dieser Anstalt unter die mit Stipendien aus Central=
sonds bedachten Anstalten für die XfXlII. Finanzperiode zu unterbreiten, verweisen Wir auf
den im Landrathsabschiede vom 17. März 1891 zu gleichem Betreffe bereits ertheilten
Bescheid.
3. Dem Beschlusse des Landrathes über Ankauf und Anlage eines botanischen Gartens
für die Luitpold-Kreisrealschule in München ertheilen Wir Unsere Genehmigung.
4. Dem Beschlusse des Landrathes, den Funktionsgehalt des Schulvorstandes der Fach-
abtheilung der gewerblichen Fortbildungsschulen in München zu pragmatisiren und zum
ständigen Gehalte zu erheben, ertheilen Wir unter den vom Landrathe für die seinerzeitige
Pensionsberechnung angenommenen Grundlagen Unsere Genehmigung.
5. Dem gefaßten Beschlusse zur Gewährung eines Funktionsbezuges für Uebung der
Respizienz über die landwirthschaftliche Kreiswinterschule in Landsberg ertheilen Wir Unsere
Genehmigung.