Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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Nr. 9859. 
Abschied für den Landrath von Niederbayern über dessen Verhandlungen in den Sitzungen 
vom 9. bis 21. November 1891. 
Im Uamen Heiner Majestät des RKönigs. 
Tuityold. 
v#n Gottes Gnaden Köntglicher Frim von Hayern, 
Kegent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Niederbayern in seinen Sitzungen 
vom 9. bis 21. November 1891 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, und 
ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds für 
das Jahr 1890. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem Land- 
rathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1890 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das Kreis- 
Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
I. 
Steuerprincipale für das Jahr 1892. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Niederbayern beträgt für das Jahr 
1892 21 935549 „X, wovon ein Stenerprozent auf 29 355 -X sich berechuet. 
III. 
Kreis-Ansgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1892. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
1. Dem Beschlusse des Landrathes über die Aenderung der Satzungen des Kreis- 
Vereins zur Unterstützung dienstuntanglicher Schullehrer haben Wir bereits unterm 1. Jannar 
I. J. Unsere Genehmigung ertheilt. 
2. Der Beschluß wegen Wiedererrichtung einer dritten definitiven Lehrstelle am Taub- 
stummen-Institute zu Stranbing erhält hiemit die Genehmigung.
	        
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