Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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3. Desgleichen ertheilen Wir dem Beschlusse des Landrathes, daß der jeweilige katholische 
Anstaltsgeistliche an der Kreisirrenanstalt zu Deggendorf nach fünf Dienstjahren staatsdiener- 
liche Rechte erhalten soll, Unsere Genehmigung. 
4. Endlich genehmigen Wir auch die Beschlüsse über die Eigenthumsverhältnisse in An- 
sehung der Uferschutzstreifen auf der Isarkorrektionsstrecke Landshut-Wörth und über die Ge- 
währung eines Zuschusses von 3 000 MX aus den Fonds für Kultur an die Gemeinde Irnsing 
zum Zwecke der Erbauung eines Hochwasserdammes bei Irnsing. 
Indem Wir dem Landrathe diesen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm gerne Unsere 
wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Wohlfahrt des Kreises und versichern 
ihn Unserer Huld und Gnade. 
München, den 17. Juni 1892. 
Luitpold, 
Prinz von Sayern, 
des Königreiches Bayern Verweser. 
Dr. Erhr. v. Riedel. Frhr. v. Feilihsch. L0r. u. Müller. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies.
	        
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