Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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Nr. 9945. 
Abschied für den Landrath der Oberpfalz und von Regensburg über dessen Verhandlungen 
in den Sitzungen vom 9. bis 21. November 1891. 
Im Namen Heiner Majestät des RKönigs. 
J—½ 
von Gottes Gnaden Königlicher Vrinz von Bayenn, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe der Oberpfalz und von Negensburg in 
seinen Sitzungen vom 9. bis 21. November 1891 gepflogenen Verhandlungen Vortrag er- 
statten lassen, und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds für 
das Jahr 1890. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem Land- 
rathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1890 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1892. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks der Oberpfalz und von Regensburg 
beträgt für das Jahr 1892 2 187 366 -X, wovon ein Steuerprozent auf 21 873 sich 
berechnet. 
III. 
Kreis-Ansgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1892. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV 
1. Den Beschlüssen des Landrathes über Erhöhung der Kreisfondszuschüsse für die 
Realschulen in Weiden und Neumarkt haben Wir sammt der hieran geknüpften Auflage
	        
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