Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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Die Thermometerskale darf Theilstriche nach unten hin nur bis zur Biegung der 
Kapillare tragen. 
8. Die Skalen dürfen erhebliche Eintheilungsfehler nicht zeigen; benachbarte Theilabschnitte 
dürfen um höchstens ein Viertel ihrer mittleren Länge von einander abweichen. 
9. Die Theilung auf der Aräometerskale soll nicht unter 140 und nicht über 180 
Millimeter, diejenige auf der Thermometerskale nicht unter 90 Millimeter lang sein. 
10. Nebentheilungen sür andere als die uach Ziff. 1 zulässigen Temperatur- und 
Dichteangaben sind ausgeschlossen. 
III. 
Die Thermometerskale soll die Bezeichuung „Grade des hunderttheiligen Thermo- 
meters“, die Aräometerskale die Bezeichunng „Aräometer für Mineralöle“ tragen. 
Eine Geschäftsnummer soll am oberen Ende der Thermometerskale angegeben sein. 
Zulässig ist es, auf einer der Skalen Namen und Sitz eines Geschäfis, sowie Tag 
und Jahr der Anfertigung des Instruments anzugeben. 
Andere Angaben sind unzulässig. 
IV. 
Im Mehr oder Minder dürfen die Fehler betragen: 
am Aréometer Ar den Jnstrumenten a, b, C . . . . .. 0,0005 
„ „ „ de 0,001, 
Theilung in halbe Grade 0,2 Grad, 
Ther bei 
am Thermometer 
» » »gauzc...... 0,4 „ 
Die Angabe des Thermometers in schmelzendem Eise darf durch Erwärmen des 
Instruments zur höchsten von der Skale angegebenen Temperatur keine Veränderungen er- 
leiden, welche den vierten Theil der vorstehenden Fehlergrenzen überschreiten. 
Am Aräometer sind diejenigen Angaben maßgebend, welche der Schnittlinie des ebenen 
Flüssigkeitsspiegels und der Skalenfläche entsprechen. 
V. 
Die Stempelung erfolgt durch Ansätzen eines Stempels nebst Jahreszahl und Nummer 
auf den Glaskörper oberhalb der Thermometerskale, sowie eines kleineren Stempels auf die 
Spindelkuppe. 
Auf den Glaskörper wird die Augabe des Gewichts des Instruments in Milligramm 
aufgeätzt. Auf die Spindel wird unmittelbar über dem oberen Nande der Arometerskale 
und unmittelbar unter dem untersten Theilstrich derselben je ein Strich aufgeätzt, welcher 
sich mindestens über die Hälfte des Spindelumsanges erstreckt. Der obere Strich soll mit 
seiner unteren Grenzlinie in die Ebene des Skaleurandes, der untere mit seiner oberen 
Grenzlinie in die Ebene des untersten Theilstriches fallen.
	        
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