Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

M 34. 411 
Nr. 10403. 
Abschied für den Landrath von Unterfranken und Aschaffenburg über dessen Verhandlungen 
in den Sitzungen vom 9. bis 21. November 1891. 
Im Namen Feiner Wazjestät des Königs. 
Tuitpold, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prin) von Hayern. 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Unterfranken und Aschaffenburg in 
seinen Sitzungen vom 9. bis 21. November 1891 gepflogenen Verhandlungen Vortrag er- 
statten lassen, und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
I. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1890. 
Die gemäß Art. 15 lit, b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem Land- 
rathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1890 
wurden von demselben anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das Kreis-Amtsblatt bereits 
veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1892. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks von Unterfranken und Aschaffenburg 
beträgt für das Jahr 1892: 3281 151 A, wovon ein Steuerprozent auf 32 811 M 
sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1892. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis- 
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die vom Landrathe gestellten Anträge und gefaßten Beschlüsse ertheilen Wir nach- 
stehende Entschließungen: 
1. Den Beschlüssen des Landrathes über Aufhebung der seitherigen Wartezeit bezüglich 
der Wohnungsgeldzuschüsse für die Reallehrer und die Studienlehrer der isolirten Lateinschulen 
ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
	        
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