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2. Der Landrath hat den Antrag gestellt, es möge dem versammelten Landtage ein
Gesetzentwurf vorgelegt werden, dahin gehend, daß die Realschulen zu Staatsanstalten erhoben
und die Kosten für dieselben aus Staatsmitteln bestritten werden.
Diesem Antrage vermögen Wir dermalen eine weitere Folge nicht zu geben, zumal
auch die Kammer der Abgeordneten mit Beschluß vom 27. Februar 1892 über die gleichartige
Petition des Vereins von Lehrern an technischen Unterrichtsanstalten Bayerns zur motivirten
Tagesordnung übergegangen ist.
3. Dem Beschlusse des Landraths eine entsprechende Erhöhung der Minimalgehalte der
Lehrer, falls solche nicht in Abänderung des Art. 3 des Schulbedarfsgesetzes inzwischen erfolgen
sollte, aus Kreisfonds für das Kreisbudget 1893 in bestimmte Aussicht zu nehmen, ertheilen
Wir in Anerkennung der hiemit zum Ausdrucke gelangten, opferwilligen Fürsorge für die
Stellung der Lehrer gerne Unsere Genehmigung.
4. Die Beschlüsse des Landraths, bezüglich der Bauprojekte für die Kreisirrenanstalt
Werneck haben Wir bereits unter'm 11. Februar 1892 genehmigt.
Die übrigen vom Landrathe bei Berathung der Angelegenheiten der Kreizirrenanstalt
gefaßten Beschlüsse erhalten hiemit Unsere Genehmigung.
5. Den Beschlüssen des Landraths über die Aufwendungen zur Verbesserung der land-
wirthschaftlichen und gewerblichen Verhältnisse im Spessart und zur Hebung der Rhön=
industrie ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
Indem Wir dem Landrathe von Unterfranken und Aschaffenburg gegenwärtigen Abschied
ertheilen, eröffnen Wir demselben Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Pflege
der Kreisinteressen und verbinden hiemit die Versicherung Unserer Huld und Gnade.
Wildenwart, den 26. Juni 1892.
Luitpold,
Prinz von Bayern,
des Königreiches Bayern Verweser.
Frhr. u. Trailsheim. Dr. Frhr. u. Riedel. Frhr. u. Feilitzssch. Dr. v. Müller.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der Generalsekretär:
Ministerialrath v. Nies.