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Nr. 1030.
Abschied für den Landrath von Schwaben und Neuburg über dessen Verhandlungen
in den Sitzungen vom 9. bis 21. November 1891.
Im Namen Feiner WMasjestät des Rönigs.
Lutpold,.
von Gottes Gnaden Königlicher Drinz von Zayern,
Regent.
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Schwaben und Neuburg in seinen
Sitzungen vom 9. bis 21. November 1891 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten
lassen, und ertheilen hierauf folgende Entschließungen:
J.
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds
für das Jahr 1890.
Die gemäß Art. 15 lir. b undc des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem Land-
rathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1890
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht.
II.
Steuerprincipale für das Jahr 1892.
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks von Schwaben und Reuburg beträgt
für das Jahr 1892 4 036 930 J-, wovon ein Steuerprozent auf 40 369 X sich berechnet.
III.
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1892.
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein-
nahmen ertheilen wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
IV.
Auf die Beschlüsse und Anträge des Landrathes ertheilen Wir folgende Entschließungen:
1. Dem Beschlusse des Landrathes, den vor dem 1. Lannar 1891 in den Nuhestand
getretenen Lehrern, welche eine Dienstzeit von 30 Jahren und darüber zurückgelegt haben,
eine besondere Zulage von je 50 JX zu gewähren, ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
2. Die vom Landrathe zum Zwecke der Umwandlung der bisherigen Realienlehrerstelle
au der Lateinschule zu Oettingen in eine ordentliche Studienlehrerstelle bewilligten Mittel
haben Wir in das Kreisbudget einstellen lassen.