Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

466 
Beilage B. 
Urkunde über die Genehmigung 
zur 
Anlegung eirnes beweglichen Dampfkessels 
Dampfsckisss-) 
Auf Grund des 824 der Gewerbeordnung und der allgemeinen polizeilichen Bestimmungen 
über die Anlegung von Dampfkesseln vom 5. August 1890 und der k. Allerhöchsten Verordnung 
vom 28. Juni 1892, die Anlegung und den Betrieb von Dampfkesseln 2c. #. betreffend, 
wird den Vereinigten Fabrihen landavirtlisclhaftlicher Maschinen Neuner u. Cie. zu Augsburg die 
Genehmigung zur Aulegung ernes berceglichen Dampfkessels nach Maßgabe der mit dieser Urkunde 
verbundenen Zeichnung und Beschreibung unter den untenstehenden besonderen Bedingungen ertheilt- 
Dez Kessel ## mit einem Labr#ch versehen, welches folgende Angaben enthält: 
festgesetzte höchste Dampfspannung: 6 4. 
Name des Fabrikanten: lVereinigle labr. E landicoirlliscliaflliclker Mascliiuen 
Neuner u. Cie. in Augsburg. 
laufende Frbriknuumier: 5 
Ichr der Ufertigung: 
  
  
Augsburg, den 10. September I692. 
(L. S.) Der MHagistrat der Stadt Augsburg. 
W. W. 
Besondere Bedingungen: 
1. Die Inbetriebnahme de. Kessels darf erst nach Verbindung der über die Abnahme ausgestellten 
Bescheinigung (§24 Abs. 3 der Gewerbeordnung) mit dieser Urkunde erfolgen. 
2. Der Kessel muß . . mit einem wirksamen Funkenfänger und verschließbaren Aschenkast en 
versehen sein.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.