Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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Beilage L. 
Bescheinigung 
über die 
Abnahme-Untersuchung des als Caz#tchte bezeichneten 
· Dampfgefäßes 
mit dem 
Fabrikschilde: 
festgesetzte höchste Dampfspannung: 3 45½. 
Fassungsraum 1940 2% 8. 
Name des Fabrikanten: Hauipshessclschuiiede nhaiscerslautern 
laufende Fabrikuummer: 429 
Jahr der Anfertigung: 1392 
Das vorstehend bezeichnete Dampfgefäß, dessen Prüfung der Bauart und I1 4##Druckprobe 
laut vorgelegtem Nachweise am 16. Oblober 1892 in Kaiserslautern stallgesunden hat, ist ein- 
schließlich seiner Ausrüstungstheile gemäß § 31 der k. Allerhöchsten Verordnung vom 28. Juni 1892, 
die Anlegung und den Betrieb von Dampfkesseln und Dampfgefäßen betreffend, am F. Woktrmtbe7 
der Abnahme-Untersuchung unterzogen worden, welche Folgendes ergab: 
1. Das Dampfgefäß ist mit /½%#% Sicherheitsventil ausgerüstet, de ##en Belastung einer 
Dampfspannung von 3 Atimosphären Ueberdruck entspricht. 
Die Bauart, Abmessung und Belastung de= Sicherheitsventil# sind aus Nach- 
stehendem ersichtlich: 
1 
10 cm 
Strace oder Hesclircibung cltulicli, cvie beint Formidar . 
. Das Dampfgefäß ist mit 1 -Manometer versehen, an welcher die festgesetzte 
höchste Dampfspannung durch eine Marke bezeichnet ist. 
. Eine Einrichtung zur Anbringung des amtlichen Prüfungs-Manometers ist vorhanden. 
. Die Vorrichtung zur Absperrung des Gefäßes von der Dampfzuleitung besteht aus 
einent DauipfsabSperrventil. 
5. Auf dent oberen hoden des Kocliers ist ein Pamipsablasslialin mit Rolir besesligt. 
Die vorstehend aufgeführten Ausrüstungstheile sind von zweckdienlicher Beschaffenheit und an 
geeigneter Stelle angebracht. 
Bemerkungen: Es ist beabsicliligt, den cylindrischen Tlecil des Kochers mit cinem 
Montel aus Maueriverk it unigeben. 
hayreutli, den 8. Noveniber 1892. W. W. 
(I. S.) t. 4. Dayweftetste-rbigonnmir. 
2 
*—es
	        
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