Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

esth und Verardumss gut 
für das 
Königreich Bayern. 
M 38. 
München, den 19. Juli 1892. 
Inhalt: 
Aekaumntmathung vom 6. Juli 1892, die Redaltion des Gesetzes über das Gebühremwesen betresfend. 
  
  
Nr. 10848. 
Bekanntmachung, die Redaktion des Gesetzes über das Gebührenwesen betreffend. 
# Staatsministerium der Finanzen. 
Auf Grund der in Art. XXI Abs. 2 des Gesetzes vom 26. Mai 1892, Abänderung 
einiger Bestimmungen des Gesetzes über das Gebührenwesen betreffend, enthaltenen Ermächtigung 
wird im Einverständnisse mit den übrigen k. Civilstaatsministerien und dem k. Kriegsministerium 
der Text des Gesetzes über das Gebührenwesen, wie er sich in Folge der hiezu ergangenen 
abändernden Bestimmungen ergibt, nachstehend bekannt gemacht. 
Hinsichtlich der Numerirung der Gesetzesartikel wird bemerkt, daß, insoweit die Ar- 
tikel-Nummern des ursprünglichen Gesetzes-Textes eine Aenderung erfahren haben, neben der 
neuen Artikel-Nummer auch die alte und zwar letztere in Klammern beigefügt ist. 
München, den 6. Juli 1892. 
Dor. Erhr. v. Niedel. 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath v. Schneider. 
88
	        
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