Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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ch. und Herordnungs Bluft 
für das 
Königreich Bayern. 
W 8. 
München, den 15. März 1892. 
  
Inhalt: 
Dekannemachung vom 10. März 1892, die Bahnordnung für Bayerische Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung 
betr Bekanntmachung vom 12. März 1892, die Abänderung der Ausführungsvorschriften zu dem 
Eeseole — Erhebung von Neichsstempelabgaben betreffend. — Hofdienst-Nachricht. — Prädikats-Verleihung. 
— Hoftitelverleihungen. — Ordens-Verleihungen. — Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden 
Dekoration. — Handels-Agentur der Vereinigten Staaten von Amerika in Bamberg. — Auszug aus der 
Adels-Matrikel des Königreichs. 
  
Nr. 122411. 
Bekanntmachung, die Bahnordunung für Bayerische Eisenbahnen untergeordneter Bedentung bekreffend. 
K. Staatsministerium des K. Hauses und des Aeußbern. 
Die am 15. März ds. Is. zur Eröffnung gelangende Bahnlinie Haßfurt-Hofheim 
wird hinsichtlich der auf Bayerischem Staatsgebiete gelegenen Theilstrecken hiemit in die Klasse 
der unter Absatz 6 der Bekanntmachung vom 5. März 1882 (Ges.= u. V.-Blatt S. 83 ff.) 
aufgeführten Bahnen untergeordneter Bedeutung eingereiht. 
München, den 10. März 1892. 
Frhr. v. Crailsheim. 
Der General- Sckretär: 
Statt dessen 
Der k. Ministerialrach v. Bever. 
10
	        
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