Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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Xr. 17390. 
Bekanntmachung, Maßregeln gegen die Verbreitung der asiatischen Cholera betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
In Rücksicht auf den erheblichen Rückgang der Choleragefahr werden die in § 2 der 
Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom 16. September l. Is. Nr. 14915, 
Gesetz= und Verordnungsblatt S. 610, angeordneten Beschränkungen des Waarenverkehrs 
mit dem Hamburgischen Staatsgebiete, soweit nicht schon geschehen, hiemit aufgehoben. 
München, den 1. November 1892. 
Frhr. v. Feilitzsch. 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
  
Ordens-Verleihung. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 34. Oktober ds. Is. 
allergnädigst bewogen gefunden, dem k. Staats- 
minister des Innern für Kirchen= und Schul- 
angelegenheiten, Dr. Ludwig August von 
Müller, das Großkreuz des Verdienstordens 
vom heiligen Michael zu verleihen. 
Prädikats-Verleihung. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 31. Oktober ds. Is. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem k. Staats- 
rathe im ordentlichen Dienste, Max Ritter 
von Neumayr, und dem k. Kämmerer und 
Staatsrathe im anßerordentlichen Dienste, Anton 
Freiherrn von Cetto, außerordentlichen Ge- 
sandten und bevollmächtigten Minister beim 
Päpstlichen Stuhle, das Prädikat „Excellenz“ 
gebührenfrei zu verleihen.
	        
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