Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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Die Aufsicht auf die Gemeindekrankenversicherung in den vorgenannten ausmärkischen 
Staatswaldungen führen die Kreisregierungen, Kammern des Innern. 
München, den 3. November 1892. 
Luitpold, 
Prinz von Layern, 
des Königreiches Bayern Verweser. 
Dr. Erhr. v. Riedel. krhr. v. Frilizsch. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär, 
an dessen Statt: 
Ministerialrath v. Herrmann. 
Nr. 5207 ll. 
Bekanntmachung, die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und 
Staatsbehörden mit Militäranwärtern betreffend. 
K. Staatsministerium des K. Hauses und des Aeußern. 
In dem Berzeichnisse der den Militäramwärtern im bayerischen Staatsdienste vorbe- 
haltenen Stellen (Gesetz= und Verordnungsblatt Nr. 30 von 1887) haben sich bei Ab- 
theilung A. „Staatsministerium des Königlichen Hanses und des Aeußern“ nachstehende 
Aenderungen ergeben: 
1. Bei Ziffer 3 a) „Staatseisenbahnverwaltung, Bodensee-Dampfschifffahrt und Ludwig- 
Donau-Main-Kanal“ sind als neue Stellen hinter den „Wechsel-Wärtern“ einzuschalten: 
Vorarbeiter im Bahnunterhaltungsdienst, — 
Nachtwächter. 
Meßgehilfen. — 
2. Bei Ziffer 30) „Post= und Telegraphenverwaltung“ ist in den beiden ersten Rubriken 
an Stelle des bisherigen Vortrages zu setzen: 
  
*Oberexpeditoren 
Expeditoren zur Hälfte 
Adjunkten 
Oberkondukteure zu drei Vierteln 
Oberpacker 
Oberbriefträger zu zwei Dritteln 
Obertelegraphenwärter 
*Hausmeister
	        
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