Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

D. 721 
Postdirektionsdiener, Centralkassadiener, Postbezirkskassadiener 
Statusmäßige Bauzeichner zur Hälfte 
Kondukteure zu drei Vierteln 
Packer 
Briefträger zu zwei Dritteln 
Telegraphenwärter 
Bureaudiener 
Depeschenboten-Obmänner zu zwei Dritteln 
Bureaudienergehilfen 
Briefträgergehilfen «, 
Tclegrashetguvärtergehiler zu zwei Dritteln 
Heizer zur Hälfte 
Postexpeditoren auf Dienstvertrag (ohne Nebengeschäft) zu einem Drittel 
Kassa- und Rechnungsgehilfen zu drei Vierteln 
Kanzleigehilfen, Kopisten 
Zähler des Marken-Verlagsamtes 
Packetboten, Depeschenboten, Briefeinsammler zu zwei Dritteln 
Postboten 
München, den 27. Oktober 1892. 
IDr. u. Mayer, 
Slaatsrath. 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath Frhr. v. Völderndorff. 
Nr. 52721l.3 .% 
Bekanntmachung, die Aufnahme in den Dienst der k. Bayerischen Verkehrsanstalten betressend. 
K. Staatsministerium des K. Hauses und des Aeußern. 
Die Bestimmungen über die Aufnahme in den Dienst der k. Bayerischen Verkehrs- 
anstalten (Gesetz= und Verordnungsblatt Nr. 51 von 1885, Nr. 15 von 1888 und Nr. 26 
von 1890) werden in folgender Weise ergänzt: 
In dem Abschnitte, „Bestimmungen über die Abhaltung von Dienstprüfungen bei der 
Generaldirektion der k. Verkehrsanstalten, Betriebsabtheilung“ ist unter „C. Niederer Dienst“ 
einzuschalten, und zwar: 
!1 in §2. 
hinter Ziffer 5 als Ziffer 54: 
„Stativmaschinenwärter: für Bewerber, welche ein in den Maschinenbau. 
einschlägiges Handwerk erlernt haben, dreijährige erfolgreiche Beschäftigung in einer
	        
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