Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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Staatsbahnwerkstätte, für andere Bewerber dreijährige Beschäftigung als Heizer 
im Lokomotiv= oder Werkstättedienste. 
Voraussetzung für die Anstellung als Stativmaschinenwärter ist ferner eine 
zweimonatliche Vorübung in diesem Dienste“; 
hinter Ziffer Za als Ziffer 80;: 
„Werkführer II. Klasse für Beleuchtung: zweijährige erfolgreiche Aus- 
bildung in einer größeren Fabrik für elektrische Beleuchtungsanlagen oder in einer 
Staatsbahnwerkstätte, in welcher Gelegenheit gegeben ist, elektrische Anlagen kennen 
zu lernen und sich mit den vorkommenden Instandhaltungs= und Bedienungs- 
arbeiten zu befassen;“ 
dann als Ziffer e: 
„Werkführer I. Klasse für Beleuchtung: dreijährige Dienstleistung als 
Werkführer II. Klasse für Beleuchtung;"“ 
in Ziffer 25: hinter „Wechselwärter“ die Worte: „und Vorarbeiter im Bahnunter- 
haltungsdienste", dann am Schlusse hinter „Wechselwärterdienst“ die Worte: 
„beziehungsweise Vorarbeiterdienst“; 
hinter Ziffer 26 als Ziffer 26a: 
„Monteure für Weichencentralisirungn: einjährige erfolgreiche Beschäftigung 
in einer Eisenbahnbedarfs-Werkstätte oder bei größeren Centralisirungsanlagen der 
k. Staatseisenbahnen. Voraussetzung für die Anstellung ist ferner die Erlernung 
des Maschinenschlosserhandwerkes“; 
hinter Ziffer 41 als Ziffer 412: 
„Meßgehilfen: einjährige vorbereitende Beschäftigung im Vermessungsdienste 
bei den k. Staatseisenbahnen."“ 
II in S3B: 
hinter Ziffer 5 als Ziffer 521 
„Stativmaschinenwärter: 
a) Elementare Schulbildung; 
b) Rechnen mit den vier Spezies, sowie Fähigkeit, eine Meldung schriftlich 
und mündlich in angemessener Form zu machen; 
) Kenntniß des Dampfkessels und aller seiner Theile, allgemeine Kenntniß 
einfacher Dampfmaschinen und Pumpen, sowie der einfachen physikalischen 
Gesetze über Wasserdampf und dessen Wirkungen; 
c) Kenntniß der Vorschriften für die Kesselheizer und Dampfmaschinenwärter; 
e) Nachweis der praktischen Befähigung durch Bedienung einer Kesselanlage 
mit Pumpwerk unter Aussicht eines maschinentechnischen Beamten“;
	        
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