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Staatsbahnwerkstätte, für andere Bewerber dreijährige Beschäftigung als Heizer
im Lokomotiv= oder Werkstättedienste.
Voraussetzung für die Anstellung als Stativmaschinenwärter ist ferner eine
zweimonatliche Vorübung in diesem Dienste“;
hinter Ziffer Za als Ziffer 80;:
„Werkführer II. Klasse für Beleuchtung: zweijährige erfolgreiche Aus-
bildung in einer größeren Fabrik für elektrische Beleuchtungsanlagen oder in einer
Staatsbahnwerkstätte, in welcher Gelegenheit gegeben ist, elektrische Anlagen kennen
zu lernen und sich mit den vorkommenden Instandhaltungs= und Bedienungs-
arbeiten zu befassen;“
dann als Ziffer e:
„Werkführer I. Klasse für Beleuchtung: dreijährige Dienstleistung als
Werkführer II. Klasse für Beleuchtung;"“
in Ziffer 25: hinter „Wechselwärter“ die Worte: „und Vorarbeiter im Bahnunter-
haltungsdienste", dann am Schlusse hinter „Wechselwärterdienst“ die Worte:
„beziehungsweise Vorarbeiterdienst“;
hinter Ziffer 26 als Ziffer 26a:
„Monteure für Weichencentralisirungn: einjährige erfolgreiche Beschäftigung
in einer Eisenbahnbedarfs-Werkstätte oder bei größeren Centralisirungsanlagen der
k. Staatseisenbahnen. Voraussetzung für die Anstellung ist ferner die Erlernung
des Maschinenschlosserhandwerkes“;
hinter Ziffer 41 als Ziffer 412:
„Meßgehilfen: einjährige vorbereitende Beschäftigung im Vermessungsdienste
bei den k. Staatseisenbahnen."“
II in S3B:
hinter Ziffer 5 als Ziffer 521
„Stativmaschinenwärter:
a) Elementare Schulbildung;
b) Rechnen mit den vier Spezies, sowie Fähigkeit, eine Meldung schriftlich
und mündlich in angemessener Form zu machen;
) Kenntniß des Dampfkessels und aller seiner Theile, allgemeine Kenntniß
einfacher Dampfmaschinen und Pumpen, sowie der einfachen physikalischen
Gesetze über Wasserdampf und dessen Wirkungen;
c) Kenntniß der Vorschriften für die Kesselheizer und Dampfmaschinenwärter;
e) Nachweis der praktischen Befähigung durch Bedienung einer Kesselanlage
mit Pumpwerk unter Aussicht eines maschinentechnischen Beamten“;