Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

eseh und LL 
für das 
Königreich Vayern. 
W55. 
München, den S. November 1892. 
Innghalt: · 
Belkauntmachung vom 5. November 1892, die Errichtung des k. Siadtrentamtes München Iy betreffend. — 
Hofdienst Nachrichten. 
Xr. 18887. 
Bekanntmachung, die Errichtung des k. Stadtrenlamtes München IV betreffend. 
f#. Staatsministerium der Finanzen. 
Im Namen Seiner Wasjestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreiches Bayern Ver- 
weser, haben inhaltlich Allerhöchsten Signates vom 4. l. Mts. allergnädigst zu genehmigen 
geruht, daß beginnend mit dem 1. Jannar 1893 ein neues 
Stadtrentamt München IV 
errichtet und unter Aufhebung der bisherigen Geschäftseintheilung der Stadtrentämter I, II 
und III den künftigen vier Stadtrentämtern München 1, II, III und 1V die nachstehenden 
Verwaltungszweige übertragen werden, nämlich: 
A. 
dem k. Stadtrentamte München J die Verwaltung 
a) der Grund= und Haussteuer nebst den treffenden Kreisumlagen, 
4.) der Besitzveränderungsgebühren, der Gebührenäquivalente und der Gebühren aus 
der Finanzverwaltung, 
127
	        
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