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c) der Oekonomiegefälle,
d) der Grundgefälle,
e) der Zinsen, Renten, besonderen Abgaben und zufälligen Einnahmen,
I) der Staatsgüterveräußerungsgefälle,
g) der Gefälle der Grundrentenablösungskasse, dann
h) die Bestreitung und Verrechnung der auf die vorerwähnten Einnahmen sich be-
ziehenden Verwaltungsausgaben,
i) die Bestreitung und Verrechnung der Staatsausgaben à conto des Etats des
Innern, der Gesundheit, der Wohlthätigkeit, der besonderen Leistungen des Staates
an Distrikte und Gemeinden, des Kultus, der Finanzverwaltung, der Pensionen
und Sustentationen der Staatsdiener und Staatsbediensteten, dann der Wittwen-
und Waisen-Pensionen und Sustentationen mit Ausnahme jener des k. Staats-
ministeriums der Justiz, endlich der ständigen Bauausgaben für die Ministerial-
und Centralstaatsgebäude,
die Verwaltung der betreffenden, dem allgemeinen Staatsdiener= und dem Forst-
personal-Unterstützungsvereine, sowie den damit verbundenen Töchterkassen zu-
sließenden Einnahmen, sowie die Bestreitung der betreffenden Ausgaben,
die Erhebung und Zurechnung der Beiträge für die land= und forstwirthschaftliche
Berufsgenossenschaft,
zn) die Kreditirung und Sicherung der bei auswärtigen Rentämtern anfallenden Forst=
produkten-Kaufpreise von in München wohnenden Schuldnern;
k
—
B.
dem k. Stadtrentamte München lI die Verwaltung
a) der Kapital= und Einkommensteuer nebst den treffenden Kreisumlagen,
b) der bei den Notaren Brunner, Ellenrieder, Fertig, Fischer, Hausmann,
Mesmeringer, Otto, Pürkhauer, Schmidbauer, Weber, Wenglein und
Winkler und beziehungsweise den Amtsnachfolgern derselben anfallenden Ge-
bühren, der Gebühren aus der Finanzverwaltung, dann der Erbschaftssteuer,
c) der betreffenden dem allgemeinen Staatsdiener-Unterstützungsvereine und der damit
verbundenen Döchterkasse zugewiesenen Einnahmen, ferner
d) die Bestreitung und Verrechnung der auf die vorerwähnten Einnahmen sich be-
ziehenden Verwaltungsausgaben, endlich
e) die Bestreitung und Verrechnung der Staatsausgaben à conto des Etats der
Finanzverwaltung;