Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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Nr. 18476. 
Bekanntmachung, Nachtrag zum Gesammt-Verzeichniß der zur Ausstellung von Zeugnissen über 
die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten betreffend. 
ti. Staatsministerium des Innern und fl. Kriegsministerinm. 
Gemäß § 00 Ziff. 3 der Wehrordnung und unter Bezug auf die Bekanntmachung 
vom 3. Juni l. J. — Ges.= und Verord.-Bl. S. 191 — wird das im Centralblatte 
für das Deutsche Reich vom 4. I. M. Nr. 45 abgedruckte Nachtragsverzeichniß derjeuigen 
höheren Lehranstalten veröffentlicht, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissen- 
schaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
München, den 16. November 1892. 
Frhr. u. Feilitzsch. u. Safferling. 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
Abdruck. 
Uachtrags- Verzeichniß 
derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über dic 
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
berechtigt sind. 
(Vgl. Bekanntmachung vom 21. Mai 1892, Centr.-Bl. S. 391). 
Bemerkung: Die mit einem # bezceichnelen Lehranstalten haben keinen obligatorischen Umerricht im Lalein. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche VBesuch der zweilen Klasse zur 
Darlegung der Besähigung genügt. 
u. Gymnasien. 
Königreich Preußen. 
Prüm: Gymuasium (früher: Progymnasium, unter B. a. 1 des Hauptverzeichnisses). 
b. Ober-Roealschulen. 
Königreich Preußen. 
Wiesbaden: ## Ober-Realschule (früher: ## Realschule, unter B. b. 1 des Hauptverzeichnisses).
	        
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