Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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§ 13 der revidirten Vereinssatzungen in der nachstehend abgedruckten Fassung zu genehmigen. 
München, den 16. November 1892. 
Luitpold, 
Prinz von BSayern, 
des Königreiches Bayern Verweser. 
u. 955, 
Staatsrath. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath v. Reißenbach. 
Frhr. v. Lronrod. 
Neue Fassung 
des Abs. 1 des 8§ 13 der revidirten Satzungen des Pensions-Vereines für die Wittwen und 
Waisen der k. Notare in den Landestheilen diesseits des Rheins: 
§ 13 Abk. 1. 
Jedes Mitglied zahlt: 
A. eine Eintrittsgebühr, welche beträgt: 
200 Mark bis zum vollendeten 35. Lebensjahre des Eintretenden, 
350 Mark vom vollendeten 35. bis zum vollendeten 45. Lebensjahre des 
Eintretenden, 
500 Mark vom vollendeten 45. bis zum vollendeten 50. Lebensjahre des Ein- 
tretenden, 
600 Mark vom vollendeten 50. Lebensjahre des Eintretenden; 
einen Jahresbeitrag von 88 Mark, welcher in zwei Hälften bei Beginn eines 
jeden Kalenderhalbjahres zu entrichten ist, erstmals am 1. Jannar 1893. 
Hosdieust Ua chrichten Regiments, Ottmar Ritter von Rauscher 
— 
— 
auf Weeg, auf sein allerunterthänigstes An- 
suchen zum Königlichen Kämmerer zu ernennen 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 17. November ds. Is. den Kam- 
merjunker und Rittmeister des 2. Ulanen- 
und 
unter'm gleichen Datum der Gemahlin 
des k. Kammerjunkers und Secondlieutenants 
im 2. Ulanen-Regiment, Maximilian Frei- 
herrn von Crailsheim, den allerunterthänigst 
erbetenen Hofzutritt zu gewähren.
	        
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