Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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seh-und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
59. 
München, den 2. Dezember 1892. 
Inhalt: 
Belauntmaibung vom 26. Naovemder 1862, die Bahnordnung für bayerische Eisenbahnen untergeordneter Be 
deuinng beiressend. Ackanutmutclug vom 20. November 1892, Abänderung des fünften Nachtrags zu 
dem Gesammberiekauniß der den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen und neues Gesammtverzeichniß der 
zur Anstellung von Miulläranwärtern verflichleten Priv.t Elsenbahnen beireisend. Ordens Verleihungen. 
PWlöniglich Allerhöch'te Genehmigung zur Annahme einer fremden Deloration. — Ausiug aus der Adelomatrikel 
des Königreicher. 
Nr. 577.III. 
Bekanntmachung, die Bahnordnung für bayerische Eisenbahnen untergeordneler Bedeutung betreffend. 
+K. Staatsministerium des fl. Hauses und des Aeußern. 
Die mit dem 1. Dezember l. Is. zur Eröffnung gelangende normalspurige Lokalbahn 
Rohrbach Klingenmünster der vereinigten pfälzischen Eisenbahnen wird hiemit in die 
Klasse der unter Absatz 6 der Bekanntmachung vom 5. März 1882 (Gesetz= und Verordnungs- 
blatt Seite 83 ff.) aufgeführten Bahnen untergeordneter Bedeutung eingereiht. 
München, den 26. November 1892. 
rhr. v. Crailsheim. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath Freiherr v. Völderndorff. 
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