Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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JNr. 19383. 
Bekanntmachung, Abänderung des fünften Nachtrags zu dem Gesammtverzeichniß der den Militäranwärtern 
vorbehaltenen Stellen und neues Gesammtverzeichniß der zur Anstellung von Militäranwärtern verpflichteten 
Eisenbahnen betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern und K. Kriegsministerium. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 23. September l. Is. und 26. August vor. Is. 
(Gesetz= und Verordnungsblatt S. 611 bezw. S. 297) werden nachstehend zwei Ausschreiben des Reichs- 
kanzlers vom 9. I. Mts. veröffentlicht, welche auf Seite 649 und 651 ff. des Centralblattes für das 
Deutsche Reich enthalten sind. 
München, den 29. November 1892. 
Frhr. v. Feilitzsch. v. Safferling. 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
Abdruck. 
Bekanntmachung. 
In dem fünften Nachtrage zu dem Gesammtverzeichniß der den Militäranwärtern in den Bundes- 
staaten vorbehaltenen Stellen (Central-Blatt S. 606) wird der auf das Großherzogthum Mecklen- 
burg-Strelitz bezügliche Abschnitt durch nachstehende Zusammenstellung ersetzt: 
  
Angabe Bezeichnung 
bei den für Militär- der Behörden, an welche 
· anwärter nicht aus- die Bewerbungen zu 
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten sichten sind, wenn es nich)Bemerkungen. 
Stellen, in welchem die Behörde selbst ist, bei 
Umfange dieselben welcher die Annellung 
vorbehalien sind. gewünscht wird. 
  
  
  
IX. Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz. 
3. Großherzogliche Landvogtei zu Schön= 
berg. 
Kopiist, zur Hälfte. Großherzogliches 
Militärkollegium zu 
Neustrelitz. 
Diätarische Schreiber, zu drei Fünftheilen. „ 
Exekutor, Landreiter, Pedell und — » 
  
  
  
Polizeivogt.
	        
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