Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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rseh-und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
61. 
München, den 14. Dezember 1892. 
  
Inhalt: 
Velanutmachung vom 4. Dezember 1892, die Einführung der Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deusch= 
lands in Bayern betreffend. 
  
JFr. 5926 lI. 
Bekanntmachung, die Einführung der Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deutschlands in 
Bayern betreffend. 
Kl. Staatsministerium des fl. Hauses und des eußern. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreiches Bayern Ver- 
weser, haben Allerhöchst zu genehmigen geruht, daß die mit Bekanntmachung des Reichs- 
kanzlers vom 15. November d. Is. veröffentlichte Verkehrsordnung für die Eisenbahnen 
Deutschlands (Reichsgesetzblatt Nr. 41) vom 1. Jannar 1893 an auch auf den bayerischen 
Eisenbahnen unter den nachbezeichneten Vorbehalten zur Einführung gebracht werde: 
1) die Bewilligung abweichender Bestimmungen für Bahnen untergeordneter Bedentung, 
sowie dort, wo dieses durch die Eigenart der Betriebsverhältnisse bedingt erscheint, gemäß 
Abs. 2 der Eingangsbestimmungen, dann die Zulassung von Abweichungen von den Vor- 
schriften des § 52, Abs. 1 der Verkehrsordnung gemäß Abs. 2 dieses Paragraphen steht 
ausschließlich dem k. Staatsministerium des k. Hauses und des Aeußern zu; 
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