Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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(1) Doch können auch größere kaufmännisch verpackte Kisten, Tonnen, sowie Fahrzeuge 
und andere nicht zum Reisebedarf zu rechnende Gegenstände, sofern sie zur Beförderung mit 
Personenzügen geeignet sind, ausnahmsweise als Reisegepäck zugelassen werden. Wegen der 
Fahrzeuge vergleiche auch § 6 Absatz 2. 
G) Ebenso können kleine Thiere in Käfigen, Kisten, Säcken und dergleichen zur Be- 
förderung als Reisegepäck angenommen werden. 
G) Gegenstände, welche von der Beförderung als Frachtgut, sowie solche, welche nach 
§ 29 von der Mitnahme in die Personenwagen ausgeschlossen sind, dürfen, bei Vermeidung 
der im § 53 Absatz 8 festgesetzten Folgen, auch als Reisegepäck nicht aufgegeben werden. 
() Ob und unter welchen Bedingungen die im § 50 B2 bezeichneten Gegenstände 
zur Beförderung als Reisegepäck angenommen werden, bestimmen die besonderen Vorschriften 
der Eisenbahnen. 
§ 31. 
Art der Verpackung. Entfernung älterer Beförderungszeichen. 
Reisegepäck, welches nicht sicher und dauerhaft verpackt ist, kann zurückgewiesen werden. 
Auf den Gepäckstücken dürfen ältere Eisenbahn-, Post= und andere Beförderungszeichen sich 
nicht befinden. Wird in Folge der Nichtbeachtung dieser Vorschrift das Gepäck verschleppt, 
so haftet die Eisenbahn nicht für den daraus erwachsenen Schaden. 
§ 32. 
Auflieferung des Gepäcks. Gepäckscheine. 
) Die Abfertigung des Reisegepäcks erfolgt innerhalb der im § 13 Absatz 1 für den 
Verkauf der Fahrkarten festgesetzten Zeit. 
) Die Abfertigung von Gepäck, welches nicht spätestens 15 Minuten vor Abgang 
des Zuges bei der Gepäck-Abfertigungsstelle aufgeliefert ist, kann nicht beansprucht werden. 
Fahrzeuge, welche zur Beförderung als Reisegepäck zugelassen werden (8 30 Absatz 2), 
müssen 2 Stunden vor Abgang des Zuges angemeldet und spätestens eine Stunde vorher 
zur Abfertigung aufgeliefert werden; auf Zwischenstationen kann auf eine Beförderung der- 
selben mit dem vom Absender gewünschten Zuge nur dann gerechnet werden, wenn sie 
24 Stunden vorher angemeldet worden sind. 
C) Bei Abfertigung des Gepäcks ist dem Reisenden ein Gepäckschein auszuhändigen. 
C)0Die Gepäckfracht ist bei der Absertigung zu entrichten. 
(d) Wird in dringenden Fällen Gepäck ausnahmsweise unter Vorbehalt späterer Ab- 
fertigung unabgefertigt zur Beförderung zugelassen, so wird es bis zum Zeitpunkt der Ab- 
fertigung als zum Transporte ausgegeben nicht angesehen. 
(e) Dasselbe gilt für die Annahme von Reisegepäck auf Haltestellen ohne Gepäck- 
abfertigung.
	        
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