Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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ist, und dieses wieder mit einem großen, wasserdichten, nicht getheerten 
Wagenplane vollständig bedeckt sein. Die Bedeckung hat der Absender 
zu stellen. 
b) In den Monaten November, Dezember, Januar und Februar 
lr4) 
Die 
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ist eine Verpackung in Säcke nicht erforderlich. Die Sendung muß jedoch 
ebenfalls mit einer Decke aus starkem Gewebe (Hopfentuch) und diese 
wieder mit einem großen, wasserdichten, nicht getheerten Wagenplaue voll- 
ständig bedeckt sein. Die untere Decke ist nöthigenfalls derart mit ver- 
dünnter Karbolsäure anzufeuchten, daß ein fauliger Geruch nicht wahr- 
nehmbar ist. Die Bedeckung hat der Absender zu stellen. 
Solche Sendungen, bei denen der faulige Geruch durch Anwendung von 
Karbolsäure nicht beseitigt werden kann, müssen in feste, dicht verschlossene 
Fässer oder Kübel derart verpackt werden, daß sich der Inhalt des 
Gefäßes nicht durch Geruch bemerklich macht. 
Beförderung der vorstehend unter Nr. 4 nicht genannten Gegenstände dieser 
in Wagenladungen findet in offenen Wagen unter Deckenverschluß statt. 
Bedeckung hat der Absender zu stellen. 
Eisenbahn kann Vorausbezahlung der Fracht verlangen. 
Säcke, Gefäße und Decken, in und unter denen Gegenstände dieser Art 
befördert worden sind, werden nur dann zum Trausporte zugelassen, wenn sie 
durch entsprechende Behandlung mit Karbolsäure den fauligen Geruch verloren haben. 
Diie Kosten etwa nöthiger Desinfektion fallen dem Absender beziehungsweise dem 
Empfänger zur Last. 
XANIII. 
Schwelel wird nur in bedeckt gebanten oder in offenen Wagen unter Deckenverschluß 
befördert. 
XNATV. 
Gegenstände, welche durch sunken der Lokomolive lcicht ent. 
zünder werden können, wie Heu, Stroh (auch Reis- und Flachsstroh), 
Rohr (ausschliesslich spanisches Rohr), Borke, Torl (mit Ausnahme 
von sogenanntem Maschinen- oder Presstorl), ganze (unzerkleinerte) 
Holzkohlen (vergleiche Nr. XXIN) vegetabilische Spinnstolic und deren 
Ablfällec, Papierspähne, Holzmehl, Holzzeugmasse. Holzspähne etc., 
5O wie durch Vermischung von Petroleumrückständen, Harzen und 
dergleichen Stoffen mit lockeren brennbaren Körpern hergestellte 
Waaren, desgleichen Gips, Kalkäscher und Trass werden in unver- 
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