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ist, und dieses wieder mit einem großen, wasserdichten, nicht getheerten
Wagenplane vollständig bedeckt sein. Die Bedeckung hat der Absender
zu stellen.
b) In den Monaten November, Dezember, Januar und Februar
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Die
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ist eine Verpackung in Säcke nicht erforderlich. Die Sendung muß jedoch
ebenfalls mit einer Decke aus starkem Gewebe (Hopfentuch) und diese
wieder mit einem großen, wasserdichten, nicht getheerten Wagenplaue voll-
ständig bedeckt sein. Die untere Decke ist nöthigenfalls derart mit ver-
dünnter Karbolsäure anzufeuchten, daß ein fauliger Geruch nicht wahr-
nehmbar ist. Die Bedeckung hat der Absender zu stellen.
Solche Sendungen, bei denen der faulige Geruch durch Anwendung von
Karbolsäure nicht beseitigt werden kann, müssen in feste, dicht verschlossene
Fässer oder Kübel derart verpackt werden, daß sich der Inhalt des
Gefäßes nicht durch Geruch bemerklich macht.
Beförderung der vorstehend unter Nr. 4 nicht genannten Gegenstände dieser
in Wagenladungen findet in offenen Wagen unter Deckenverschluß statt.
Bedeckung hat der Absender zu stellen.
Eisenbahn kann Vorausbezahlung der Fracht verlangen.
Säcke, Gefäße und Decken, in und unter denen Gegenstände dieser Art
befördert worden sind, werden nur dann zum Trausporte zugelassen, wenn sie
durch entsprechende Behandlung mit Karbolsäure den fauligen Geruch verloren haben.
Diie Kosten etwa nöthiger Desinfektion fallen dem Absender beziehungsweise dem
Empfänger zur Last.
XANIII.
Schwelel wird nur in bedeckt gebanten oder in offenen Wagen unter Deckenverschluß
befördert.
XNATV.
Gegenstände, welche durch sunken der Lokomolive lcicht ent.
zünder werden können, wie Heu, Stroh (auch Reis- und Flachsstroh),
Rohr (ausschliesslich spanisches Rohr), Borke, Torl (mit Ausnahme
von sogenanntem Maschinen- oder Presstorl), ganze (unzerkleinerte)
Holzkohlen (vergleiche Nr. XXIN) vegetabilische Spinnstolic und deren
Ablfällec, Papierspähne, Holzmehl, Holzzeugmasse. Holzspähne etc.,
5O wie durch Vermischung von Petroleumrückständen, Harzen und
dergleichen Stoffen mit lockeren brennbaren Körpern hergestellte
Waaren, desgleichen Gips, Kalkäscher und Trass werden in unver-
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