Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

.K 61. 849 
Aulage E. 
Erklärnug. 
Die Güter-Abfertigungsstelle der Eisenbahn 
zu hat auf mein (unser) Ersuchen folgende Güter, 
welche lant Frachtbrief vom heutigen Tage in nachstehender Weise bezeichnet sind, zur 
Eisenbahn-Beförderung nach von mir (uns) 
angenommen, nämlich: 
Ich (wir) erkenneln) hierbei ausdrücklich an, daß diese Güter 
unverpackt 4 
in nachbeschriebener mangelhafter Verpackung 
aufgegeben sind, und daß dieses auf dem Frachtbriese von mir (uns) anerkannt ist. 
......................................... , den len 18 
*) Je nach der Beschaffenheit der Sendung ist entweder das Wort „Unverpackt“ oder die Worte „in nach- 
beschriebener mangelhafter Verpackung“ zu streichen 
Das 
Anerkenntniß ist bei Sendungen, hdar aus mehreren Stücken bestehen, auf diejenigen Stücke zu be- 
schränken, welche unverpackt sind oder Mängel in der Verpackung zeigen. 
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