.K 61. 849
Aulage E.
Erklärnug.
Die Güter-Abfertigungsstelle der Eisenbahn
zu hat auf mein (unser) Ersuchen folgende Güter,
welche lant Frachtbrief vom heutigen Tage in nachstehender Weise bezeichnet sind, zur
Eisenbahn-Beförderung nach von mir (uns)
angenommen, nämlich:
Ich (wir) erkenneln) hierbei ausdrücklich an, daß diese Güter
unverpackt 4
in nachbeschriebener mangelhafter Verpackung
aufgegeben sind, und daß dieses auf dem Frachtbriese von mir (uns) anerkannt ist.
......................................... , den len 18
*) Je nach der Beschaffenheit der Sendung ist entweder das Wort „Unverpackt“ oder die Worte „in nach-
beschriebener mangelhafter Verpackung“ zu streichen
Das
Anerkenntniß ist bei Sendungen, hdar aus mehreren Stücken bestehen, auf diejenigen Stücke zu be-
schränken, welche unverpackt sind oder Mängel in der Verpackung zeigen.
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