Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Dekoration. 
Im Namen Seiner Majestät des Hönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 7. ds. Mts. allergnädigst 
bewogen gefunden, der k. Kammersängerin Lili 
Dreßler die Bewilligung zur Annahme und 
zum Tragen der ihr von Seiner Hoheit dem 
Herzoge von Sachsen-Coburg und Gotha ver- 
liehenen Medaille für Kunst und Wissenschaft 
zu ertheilen.